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Bundesumweltministerium plant strengere Lärmschutzregeln für dörfliche Wohngebiete

Das Bundesumweltministerium hat Pläne vorgestellt, die zulässigen Lärmimmissionsgrenzwerte in dörflichen Wohngebieten um 3 Dezibel zu senken. Diese Änderung, die im Referentenentwurf zur Anpassung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) enthalten ist, würde eine erhebliche Reduktion der Gesamtlärmimmissionen für landwirtschaftliche Betriebe bedeuten.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, betont, dass eine Reduzierung der Lärmimmissionsgrenzwerte um 3 Dezibel faktisch eine Halbierung der Lärmbelastung darstellen würde. Dies könnte negative Konsequenzen für die Bioenergiebranche und landwirtschaftliche Betriebe in diesen Gebieten haben. Sie befürchtet, dass diese Maßnahme neue Verwaltungsvorgaben und zusätzliche Kosten für Unternehmen und Verbraucher nach sich ziehen könnte. Rostek kritisiert, dass eine solche Änderung unnötige Bürokratie schaffen und den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen könnte.

Bislang existierten keine spezifischen Lärmimmissionsgrenzwerte für „dörfliche Wohngebiete“. Diese wurden bislang den Lärmgrenzwerten für „Dorfgebiete“ zugrunde gelegt. In Dorfgebieten haben land- und forstwirtschaftliche Betriebe Vorrang, was bedeutet, dass die neuen, strengeren Lärmgrenzwerte für dörfliche Wohngebiete eine Benachteiligung für landwirtschaftliche Betriebe und Energieerzeugungsanlagen darstellen würden.

Die Einführung der strengeren Grenzwerte könnte die Entwicklungsmöglichkeiten betroffener landwirtschaftlicher Betriebe und Biomasseanlagen erheblich einschränken. Der Ausbau oder Neubau von und Holzheizkraftwerken könnte durch zusätzliche Lärmschutzauflagen unwirtschaftlich werden. Auch Maßnahmen zur Flexibilisierung der Stromerzeugung oder zur Umstellung auf könnten dadurch beeinträchtigt werden.

Sandra Rostek warnt davor, dass diese Regelung zu Konflikten führen und den Druck erhöhen könnte, landwirtschaftliche Betriebe aus den Dörfern zu verdrängen. Sie fordert die Politik auf, bei der Regelungsdichte eine ausgewogene Entscheidung zu treffen, um übermäßige Regelungen zu vermeiden und die Ziele der nicht aus den Augen zu verlieren.

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