Ende Mai hat die Bundesregierung ein neues Sofortprogramm vorgestellt, das zentrale Punkte des Koalitionsvertrags aufgreift und bis Mitte 2026 umgesetzt werden soll. Dabei wird auch die Landwirtschaft ausdrücklich berücksichtigt. Ziel ist es, Belastungen zu reduzieren, Investitionen zu fördern und Verfahren zu vereinfachen.
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD verabschiedete das Paket am 28. Mai unter verschiedenen Leitthemen. Dazu zählen unter anderem Investitionsförderung, Bürokratieabbau, wirtschaftliches Wachstum sowie ein funktionierender Staat. Einige dieser geplanten Vorhaben wirken sich direkt auf landwirtschaftliche Betriebe aus.
Insgesamt sieht das Sofortprogramm fünf konkrete Punkte vor, die die Landwirtschaft betreffen. Eine wichtige Maßnahme ist die geplante Wiedereinführung der vollständigen Agrardieselvergütung zum 1. Januar 2026. Damit soll eine finanzielle Entlastung für Betriebe erreicht werden, die auf dieselbetriebene Maschinen angewiesen sind.
Ein weiterer Punkt ist die geplante Abschaffung der verpflichtenden Stoffstrombilanz. Dieser Schritt zielt darauf ab, bürokratischen Aufwand zu verringern und den Verwaltungsaufwand für Landwirte zu senken. Auch soll der Umgang mit dem Wolf neu geregelt werden: Künftig soll das Tier in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden.
Darüber hinaus will die Bundesregierung die Regelungen zur kurzfristigen Beschäftigung von Saisonarbeitskräften anpassen. Die Dauer soll von bisher 70 auf 90 Tage verlängert werden. Auch das Gesetz zur Kennzeichnung der Tierhaltung soll überarbeitet werden, um die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern.
Neben diesen gezielten Maßnahmen für die Landwirtschaft enthält das Sofortprogramm weitere Vorhaben, die sich indirekt auf den Agrarsektor auswirken. Dazu gehört beispielsweise die degressive Abschreibungsmöglichkeit für Investitionen in landwirtschaftliche Technik. Auch der geplante Ausbau von Geothermie und Windkraft kann für Betriebe neue Optionen eröffnen, insbesondere im Bereich der Energieversorgung.
Ein verbesserter Zugang zu schnellem Internet und stabilem Mobilfunk ist ebenfalls vorgesehen. Die Bundesregierung plant, den Netzausbau in ländlichen Regionen zu fördern. Zusätzlich sind steuerliche Entlastungen geplant – etwa durch die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und durch eine Senkung der Stromsteuer.
Ergänzt wird das Programm durch Maßnahmen in weiteren Politikfeldern, etwa zur Förderung des Wohnungsbaus oder zur Ausweitung der sogenannten Mütterrente. Ein neues Sondervermögen unter dem Titel „Infrastruktur und Klimaneutralität“ ist ebenfalls Teil der Pläne. In welchem Umfang die Landwirtschaft davon profitieren kann, bleibt noch offen.