Vor der bevorstehenden parlamentarischen Erörterung zur Reform des Tierschutzgesetzes äußern landwirtschaftliche Verbände ernste Bedenken. Sie appellieren an die Politik, praktikablere Regelungen zu schaffen, da die vorgesehenen Neuerungen die Tierhalter überlasten und zur Verlagerung der Produktion ins Ausland führen könnten.
Am vergangenen Donnerstag wurde die Novelle des Bundestierschutzgesetzes, initiiert von der Ampelkoalition, erstmals im Bundestag besprochen. Für die Landwirtschaft sind insbesondere die geplanten Regelungen zu nicht heilenden Eingriffen an Tieren von großer Tragweite.
Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten unter anderem:
- Ein geplantes Verbot des Schwanzkupierens bei Lämmern.
- Präzisere Richtlinien für das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln, verbunden mit strengeren Dokumentationsanforderungen zur Überwachung dieser Praxis.
- Ein Verbot der Entfernung von Hornanlagen bei Kälbern ohne Betäubung.
Ferner ist vorgesehen, die Anbindehaltung von Tieren grundsätzlich zu verbieten, allerdings mit Ausnahmeregelungen für bestehende Betriebe, die eine Kombinationshaltung von bis zu 50 Tieren (nach dem sechsten Lebensmonat) führen.
Darüber hinaus ist eine Verschärfung des Paragraphen zur Qualzucht geplant, dessen aktuelle Formulierungen jedoch als zu unpräzise kritisiert werden. Der Bundesverband Rind und Schwein befürchtet, dass dieser Spielraum hinsichtlich der Definition von Qualzucht die deutsche Tierzucht gefährden könnte.
Die landwirtschaftlichen Verbände haben ihre Kritik an der Gesetzesnovelle in den letzten Monaten intensiviert, vor allem nachdem die Regierungsvorschläge für Kompromisse im Bereich Tierschutz ignoriert wurden.
Der Deutsche Bauernverband hat seine Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf bereits vor der Plenardebatte geäußert. Günther Felßner, DBV-Vizepräsident und Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, verlangt dringende Änderungen im Entwurf, um die Aufgabe von Betrieben, die Abwanderung der Tierhaltung und die Zunahme von Importen mit niedrigeren Tierschutzstandards zu verhindern.
Hubertus Beringmeier, Präsident für Veredelung im Bauernverband, äußerte ernste Zweifel an der Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen für viele landwirtschaftliche Betriebe. Er warnte davor, dass die Umsetzung der Regelungen schlussendlich zu mehr Tierleid statt zu verbessertem Tierschutz führen könnte.