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EU entscheidet über Flufenacet-Verbot – kein nationaler Alleingang

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor Kurzem einen Eilantrag gestellt, um die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Flufenacet enthalten, wie beispielsweise Elipris und Tactic, einzustellen. Trotz dieses Vorstoßes bleibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gelassen und unbeeindruckt von Druckversuchen. Bereits im Dezember 2024 legte die Europäische Kommission einen Regelungsentwurf vor, der vorsieht, die Zulassung für Flufenacet nicht zu verlängern. Dieser Entwurf basiert auf den gleichen Erkenntnissen, die das BVL bereits im Oktober bewogen hatten, die Zulassung der Flufenacet-haltigen Mittel in Deutschland zu überdenken.

Das BVL macht deutlich, dass es vor der endgültigen Entscheidung durch die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die Nutzung von Flufenacet zu untersagen, keinen eigenständigen deutschen Weg einschlagen wird. Die bevorstehende EU-Durchführungsverordnung, die voraussichtlich im März 2025 in Kraft treten wird, zielt darauf ab, einen einheitlichen Ansatz im europäischen Pflanzenschutzrecht zu gewährleisten. Nach der offiziellen Verabschiedung und Bekanntmachung dieser Verordnung wird das BVL die Öffentlichkeit über die betroffenen deutschen Zulassungen informieren. Zusätzlich wird es Klarheit über die Verkaufs- und Verwendungsfristen der betreffenden Produkte schaffen und auf dieser Basis die entsprechenden Zulassungen zurücknehmen.

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