Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einer überarbeiteten Fassung des Abkommens über die Vertiefte und Umfassende Freihandelszone (DCFTA) mit der Ukraine zugestimmt, dies berichtete ein mit den europäischen Abläufen vertrauter Beamter der Europäischen Wahrheit („Європейська правда„) unter der Bedingung der Anonymität. Dieses neue Abkommen soll den sogenannten „Handelsfreipass“ ersetzen, dessen Laufzeit im Juni 2025 endete. Damit wird die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine auf eine dauerhafte Grundlage gestellt.
Die Entscheidung wurde am 8. Oktober im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) getroffen. Nach Angaben aus Brüssel soll die formelle Annahme des Beschlusses am 13. Oktober durch den Rat der Europäischen Union für Justiz und Inneres erfolgen. Mit diesem Schritt wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um den modernisierten Handelsrahmen zwischen beiden Partnern in Kraft zu setzen.
Nach der Bestätigung auf EU-Ebene muss die Vereinbarung auch von der Ukraine offiziell angenommen werden. Anschließend wird sie im Assoziationsausschuss zwischen der Europäischen Union und der Ukraine in der sogenannten Handelskonfiguration ratifiziert. Dieser Ausschuss ist im Rahmen des bestehenden Assoziierungsabkommens eingerichtet und koordiniert alle Fragen des wirtschaftlichen Austauschs und der Marktöffnung.
Mit Abschluss dieser Verfahren treten die neuen Handelsregeln in Kraft. Damit soll der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Europäischen Union und der Ukraine erleichtert werden. Das Abkommen vertieft die Integration der ukrainischen Wirtschaft in den europäischen Binnenmarkt und stärkt gleichzeitig die Handelsbeziehungen beider Partner auf Grundlage klarer und verlässlicher Regeln.
