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Bayern plant eigenes Gesetz zur Beteiligung an Erneuerbaren Energien

Das bayerische Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Anwohnern an Erträgen von Photovoltaik- und Windkraftanlagen verabschiedet. Dieser Entwurf sieht vor, dass Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windrädern verpflichtet werden, einen Teil ihrer Einnahmen an die lokalen Gemeinden und die direkten Anwohner abzuführen. Konkret sollen 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen und zusätzlich 0,1 Cent pro Kilowattstunde an die Anwohner gezahlt werden. Der Entwurf befindet sich aktuell in der Phase der Verbändeanhörung.

In Deutschland ist es nach Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bereits möglich, dass Betreiber von Erneuerbaren-Energie-Anlagen die Standortgemeinden bis zu einem gewissen Grad an den Erträgen beteiligen. Diese Regelung ist jedoch nicht verbindlich, und die Bundesländer haben die Möglichkeit, eigene Gesetze zu diesem Thema zu erlassen. Bayern nimmt diese Option nun wahr, um eine verbindliche Regelung zu schaffen.

Der Entwurf aus München legt fest, dass Betreiber von großen Photovoltaik-Anlagen mit mehr als fünf Megawatt Leistung und Windrädern über 50 Meter Höhe verpflichtet werden, 0,3 Cent pro Kilowattstunde an die betroffenen Gemeinden und Bürger zu zahlen. Diese Regelung soll nicht für schwimmende oder Agri-Photovoltaik-Anlagen gelten.

Die Betreiber müssen mit den Gemeinden individuelle Beteiligungsvereinbarungen aushandeln. Hierfür werden ihnen verschiedene Optionen zur Auswahl gestellt, darunter die Beteiligung an der Projektgesellschaft, der Erwerb von Anlagenteilen, vergünstigte Stromtarife, Direktzahlungen oder finanzielle Beteiligungen über Anlageprodukte. Es besteht auch die Möglichkeit, die Zahlungen nach den Bestimmungen des EEG vorzunehmen.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betonte die Bedeutung des Gesetzes: „Es ist uns wichtig, dass alle betroffenen Kommunen und Einwohner finanziell von den Erneuerbaren-Energien-Anlagen profitieren. Die diversen Beteiligungsoptionen ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen für jedes Projekt in Bayern.“

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Gemeinden 0,2 Cent und die Anwohner 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhalten, wobei die Gesamtsumme der Betreiberzahlungen 0,3 Cent pro Kilowattstunde entsprechen sollte. Für eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 5 Megawatt bedeutet dies potenzielle Einnahmen von etwa 10.000 Euro für die Standortgemeinde und 5.000 Euro für die Anwohner pro Jahr.

Sollte innerhalb eines Jahres keine Vereinbarung zustande kommen, können die betroffenen Parteien beim bayerischen Wirtschaftsministerium einen Antrag stellen, um den Vorhabenträger zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe zu verpflichten. Die eingenommenen Gelder müssen zweckgebunden zur Steigerung der Akzeptanz von Erneuerbaren-Energie-Anlagen bei den Einwohnern verwendet werden.

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