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Agroforsten: Vereinfachungen in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung

Das Bundesagrarministerium plant, die Etablierung von Agroforstsystemen durch bürokratische Erleichterungen voranzutreiben. Eine Überarbeitung der EU Direktzahlungen-Verordnung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-DZV) zielt darauf ab, bestimmte Anforderungen zu lockern, um die Implementierung von Agroforsten zu vereinfachen.

Ein wesentlicher Punkt des Referentenentwurfs ist die Abschaffung der Notwendigkeit, ein Nutzenkonzept vorzulegen, welches bisher dazu diente, die positiven Auswirkungen von Agroforsten zu belegen. Des Weiteren sind Anpassungen bei den Vorgaben zu Flächenanteilen, der Breite und den Abständen der Gehölzstreifen vorgesehen, um mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Die Vorteile von Agroforsten sind vielfältig: Sie reduzieren die Erosion durch Wind und senken die Verdunstung, wodurch mehr Wasser für die Kulturen zwischen den Gehölzstreifen verfügbar bleibt. Dies ist insbesondere in Zeiten der Klimakrise von Bedeutung und kann zu deutlich erhöhten Erträgen führen. Zusätzlich fördern Agroforsten die Biodiversität, unterstützen den Humusaufbau und generieren zusätzliche Holzerträge.

Um diese Vorteile effektiver nutzen zu können, setzt das Bundesagrarministerium auf die Reduzierung bürokratischer Hürden. Diese Maßnahmen könnten es Landwirten erheblich erleichtern, Gehölzanbau auf ihren Feldern zu betreiben. Eine kürzlich abgeschlossene Konsultation zum Thema spiegelt die Zustimmung verschiedener Verbände wider.

Der Fachverband Holzenergie (FHV) zum Beispiel begrüßt die geplanten Vereinfachungen ausdrücklich. Gerolf Bücheler, der Geschäftsführer des Verbands, betont die positiven Auswirkungen der Änderungen für die Landwirtschaft, Umwelt und den Klimaschutz und hebt hervor, dass das Wegfallen des Nutzenkonzepts besonders vorteilhaft ist. Er sieht in den Agroforsten eine wichtige Ressource für die Wärme- und Energiegewinnung sowie für die Bereitstellung ökologischer Leistungen.

Experten sehen jedoch weiterhin Änderungsbedarf, besonders bei den Mindestabständen zwischen den Gehölzstreifen, die von 20 auf 10 Meter reduziert werden sollten, um die Systeme an die Herausforderungen der Klimakrise und häufigere Dürreperioden anzupassen. Auch die Zulassung der Baumart Robinie, die besonders gut auf trockenen und sandigen Böden gedeiht, wird gefordert.

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