Das Bundeswirtschaftsministerium stellte kürzlich einen Entwurf zum „Strommarktdesign der Zukunft“ vor, der vier mögliche Wege zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab dem Jahr 2027 aufzeigt. Der bisherige Mechanismus der gleitenden Marktprämie ist nur bis Ende 2026 genehmigt, und neue EU-Vorgaben sowie Beihilferichtlinien fordern ein neues Fördersystem mit einem Rückzahlungsmechanismus für überschüssige Einnahmen.
Die vorgeschlagenen Optionen umfassen verschiedene Modelle zur Anpassung des Fördersystems, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Die erste Option schlägt eine Erweiterung des aktuellen Systems um einen Refinanzierungsbeitrag vor. Die zweite und dritte Option beinhalten die Einführung von zweiseitigen Differenzkontrakten, wobei sich Option zwei auf produktionsabhängige und Option drei auf produktionsunabhängige Kontrakte konzentriert. Die vierte Option sieht vor, Kapazitätszahlungen in Kombination mit einem produktionsunabhängigen Refinanzierungsbeitrag einzuführen, was der Bundesregierung gemäß der Wachstumsinitiative am nächsten kommt.
Diese Optionen sind in einem Entwurf enthalten, der auch die Einführung eines „technologieneutralen Kapazitätsmechanismus“ bis 2028 vorsieht, wie es die Wachstumsinitiative beschreibt. Die Diskussion soll sich auf die Ausgestaltung konzentrieren, während eine Debatte über die Notwendigkeit eines Kapazitätsmarktes nicht mehr zur Diskussion steht. Zusätzlich adressiert der Entwurf wichtige Handlungsfelder wie die Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch sowie lokale Signale, um auf die Herausforderungen eines steigenden Anteils erneuerbarer Energien zu reagieren.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erkennt positive Aspekte in den Vorschlägen, wie das Bekenntnis zu einer einheitlichen Stromgebotszone und die koordinierte Flexibilitätsagenda. Dennoch äußert sich der Verband skeptisch bezüglich der neuen Modelle zur Erneuerbaren-Förderung und warnt vor einem vorschnellen Ersatz des bewährten EEG-Systems durch unzureichend diskutierte Alternativen. Die Energiewende benötige sichere und verlässliche Investitionen, betont BEE-Präsidentin Simone Peter.
Des Weiteren kritisiert der BEE die kurze Konsultationsfrist bis zum 28. August, die das Ministerium für den Entwurf eingeräumt hat, und fordert eine angemessene Verlängerung, um eine geordnete Beteiligung der Verbände zu gewährleisten.
In ihrem „Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Flexibilität im Strommarkt“ unterstreicht die BEE die Notwendigkeit einer deutlichen Flexibilitätssteigerung, einer besseren Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur und der Einführung eines mengenbasierten Absicherungssystems, um die Kosten der Energiewende zu senken.