Im September wird das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung zur umstrittenen Regelung der Erlösabschöpfung abhalten. Dies folgt auf eine Beschwerde, die von Lichtblick und 21 Betreibern von Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen eingereicht wurde.
Hintergrund der Erlösabschöpfung
Im Zuge des Ukraine-Krieges stiegen die Strompreise an der Börse drastisch an. Um sogenannte Übergewinne von Betreibern großer Kraftwerke abzuschöpfen, führte die Bundesregierung eine komplexe Regelung ein. Diese trat am 1. Dezember 2022 in Kraft und lief Ende Juni 2023 aus, da sich die Lage an den Strommärkten wieder normalisiert hatte. Insgesamt erzielte die Bundesregierung durch die Erlösabschöpfung Einnahmen in Höhe von 521 Millionen Euro.
Die Beschwerde
Bereits im März 2023 legten Lichtblick und 21 weitere Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Nach umfangreichen Anhörungen der Branchenverbände und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) entschied das Gericht, die Beschwerde zur Entscheidung anzunehmen. Die mündliche Verhandlung ist für den 24. September angesetzt.
Laut Lichtblick erreichen weniger als fünf Prozent aller Verfassungsbeschwerden dieses Stadium. Dies deutet darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen ernst nimmt. Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick, betont: „Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung angesichts der hohen Energiekosten Haushalte und Unternehmen entlasten wollte. Doch die Erlösabschöpfung bei Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen war das falsche Instrument. Sie verletzt die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen und bremst die Energiewende.“
Auswirkungen auf die Erneuerbaren-Energien-Anlagen
Die Regelung galt für Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen ab einer Leistung von einem Megawatt. Ihre Erlöse wurden nach einem komplexen Schlüssel abgeschöpft. Markus Adam erklärt: „Überwiegend wurden fiktive Erlöse angenommen. Bei besonders hohen Börsenpreisen konnte dies dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage abgeschöpft wurde.“ Besonders für Photovoltaik- und Biomasseanlagen stand der wirtschaftliche Weiterbetrieb auf dem Spiel. Ein Hinweis darauf war der Einbruch des PPA-Marktes während des Abschöpfungszeitraums.
Ausblick
Die anstehende Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht wird mit Spannung erwartet. Sie könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Handhabung von Erlösabschöpfungen und die Rahmenbedingungen für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben.