Die BayWa AG sieht sich mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, nachdem der Aktionär Dr. Max Gutbrod eine Klage beim Münchener Landgericht eingereicht hat. Er beabsichtigt, die im Rahmen der Hauptversammlung am 11. April 2024 beschlossene Entlastung des Aufsichtsrats anzufechten. Derzeit ist Gutbrod im Besitz von 743 Aktien des Unternehmens.
Laut der eingereichten Klage soll der Aufsichtsrat gravierende Pflichtverletzungen begangen haben, die eine Entlastung nicht zulassen. Besonders kritisiert wird das Ausbleiben von Schadenersatzforderungen gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Klaus Josef Lutz, der zurückgetreten ist. Die Überprüfung der Compliance-Verstöße des aktuellen Vorsitzenden Marcus Pöllinger verursachte Kosten von über 400.000 Euro. Zudem soll Gregor Scheller, der ehemalige Genossenschaftsverbandsvorsitzende und jetzt amtierende Aufsichtsratschef, als Zeuge geladen werden.
Weitere mögliche Schadensfälle, die der Aufsichtsrat hätte verfolgen müssen, werden von Gutbrod nicht ausgeschlossen. Er betont, dass diese im Sinne der BayWa AG und ihrer Aktionäre gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden hätten geltend gemacht werden müssen.
Gutbrod beanstandet auch die rechtswidrigen Vorstandsvergütungen, die an Lutz gezahlt wurden. Er kritisiert insbesondere die vorzeitige Vertragsverlängerung von Lutz als Vorstandsvorsitzender bis Ende März 2025, trotz der Wahl eines Nachfolgers bereits im März 2022. Dieser Schritt wird als signifikanter Fehler im Vergütungsbericht gewertet.
Eine weitere Kritik betrifft die Entschädigungsklausel, die zwischen Lutz und dem Aufsichtsrat ausgehandelt wurde. Gutbrod hält diese für ungewöhnlich und konträr zu den Interessen der Firma. Zudem seien die Entschädigungszahlungen an Lutz angesichts der wirtschaftlichen Rückschläge im Jahr 2023 nicht gerechtfertigt.
Die Auszahlungen und Gewinnbeteiligungen an Lutz werden ebenfalls als unangemessene Vorteilsgewährung betrachtet. Es wird hervorgehoben, dass Lutz seine Positionen bei der BayWa und der BayWa r.e. sowie seine Rolle als Vorstandsvorsitzender eigenständig niedergelegt hat und im Vergleich zu seinen Kollegen überproportional entlohnt wurde.
Die Klage rügt zudem einen Formfehler bei der Neuwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden nach dem Rücktritt von Lutz. Anstatt eine umgehende Neuwahl durchzuführen, wurde das Gremium vorübergehend von Bernhard Loy geleitet, bis Gregor Scheller im Alter von 66 Jahren zum Vorsitz gewählt wurde.