Anzeige
 

Klage gegen BayWa AG: Aktionär fordert Überprüfung der Entlastung

Die BayWa AG sieht sich mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, nachdem der Aktionär Dr. Max Gutbrod eine Klage beim Münchener Landgericht eingereicht hat. Er beabsichtigt, die im Rahmen der Hauptversammlung am 11. April 2024 beschlossene Entlastung des Aufsichtsrats anzufechten. Derzeit ist Gutbrod im Besitz von 743 Aktien des Unternehmens.

Laut der eingereichten Klage soll der Aufsichtsrat gravierende Pflichtverletzungen begangen haben, die eine Entlastung nicht zulassen. Besonders kritisiert wird das Ausbleiben von Schadenersatzforderungen gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Klaus Josef Lutz, der zurückgetreten ist. Die Überprüfung der Compliance-Verstöße des aktuellen Vorsitzenden Marcus Pöllinger verursachte Kosten von über 400.000 Euro. Zudem soll Gregor Scheller, der ehemalige Genossenschaftsverbandsvorsitzende und jetzt amtierende Aufsichtsratschef, als Zeuge geladen werden.

Weitere mögliche Schadensfälle, die der Aufsichtsrat hätte verfolgen müssen, werden von Gutbrod nicht ausgeschlossen. Er betont, dass diese im Sinne der BayWa AG und ihrer Aktionäre gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden hätten geltend gemacht werden müssen.

Gutbrod beanstandet auch die rechtswidrigen Vorstandsvergütungen, die an Lutz gezahlt wurden. Er kritisiert insbesondere die vorzeitige Vertragsverlängerung von Lutz als Vorstandsvorsitzender bis Ende März 2025, trotz der Wahl eines Nachfolgers bereits im März 2022. Dieser Schritt wird als signifikanter Fehler im Vergütungsbericht gewertet.

Eine weitere Kritik betrifft die Entschädigungsklausel, die zwischen Lutz und dem Aufsichtsrat ausgehandelt wurde. Gutbrod hält diese für ungewöhnlich und konträr zu den Interessen der Firma. Zudem seien die Entschädigungszahlungen an Lutz angesichts der wirtschaftlichen Rückschläge im Jahr 2023 nicht gerechtfertigt.

Die Auszahlungen und Gewinnbeteiligungen an Lutz werden ebenfalls als unangemessene Vorteilsgewährung betrachtet. Es wird hervorgehoben, dass Lutz seine Positionen bei der BayWa und der BayWa r.e. sowie seine Rolle als Vorstandsvorsitzender eigenständig niedergelegt hat und im Vergleich zu seinen Kollegen überproportional entlohnt wurde.

Die Klage rügt zudem einen Formfehler bei der Neuwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden nach dem Rücktritt von Lutz. Anstatt eine umgehende Neuwahl durchzuführen, wurde das Gremium vorübergehend von Bernhard Loy geleitet, bis Gregor Scheller im Alter von 66 Jahren zum Vorsitz gewählt wurde.

Weitere Wirtschaftsnachrichten

Wegweisendes Urteil: Genossenschaften dürfen Agrarland kaufen

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem bemerkenswerten Verfahren zugunsten einer Tochtergesellschaft der Genossenschaft Kulturland geurteilt. Die Richter befanden den Erwerb von Ackerland...

Windenergiefirma Eno Energy meldet Insolvenz an

Das dritte Jahr der Abschwächung in der Windenergiebranche hat ein weiteres Opfer gefordert. Die Eno Energy GmbH hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen...

BASF sucht Partner für Enzym-Sparte

Der Chemiekonzern BASF möchte seinen Geschäftsbereich für Futtermittel-Enzyme mit Hilfe externer Partner weiterentwickeln. Das Unternehmen prüft verschiedene strategische Möglichkeiten für diesen Bereich,...

Insolvenzwelle in US-Agrarsektor

In den Vereinigten Staaten endet eine Phase ungewöhnlich niedriger Insolvenzen in der Landwirtschaft. Nach aktuellen Zahlen der Federal Reserve Bank of Minneapolis...

Edeka: Ab 2030 nur noch Geflügelfleisch aus höheren Haltungsformen

Der Lebensmittelhändler Edeka hat angekündigt, bis Ende 2030 in seinen Eigenmarken ausschließlich Geflügelfleisch aus höheren Haltungsformen anzubieten. Die Umstellung soll sich auf...