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BayWa vereinfacht Nachweispflicht beim Erntegut

Die BayWa AG führt zur Ernte 2025 eine geänderte Regelung bei der Annahme von Getreide ein, die für landwirtschaftliche Betriebe eine spürbare Erleichterung bedeutet. Statt wie bisher auf eine Erntegutbescheinigung der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) zu bestehen, akzeptiert das Unternehmen nun auch eine vereinfachte Eigenerklärung.

Künftig können Landwirtinnen und Landwirte, die Getreide an die BayWa liefern, eine „Erklärung zum angelieferten Erntegut – Ernte 2025“ einreichen. Dieses Formular ersetzt die bisher verpflichtende STV-Bescheinigung oder eine zuvor eingeführte Verpflichtungserklärung. Nach Unternehmensangaben gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Akzeptanz dieser neuen Erklärung.

Obwohl die vereinfachte Version als gleichwertig akzeptiert wird, empfiehlt die BayWa weiterhin den Einsatz der STV-Bescheinigung. Diese garantiere im Handelsverkehr eine höhere rechtliche Absicherung, so das Unternehmen. Die Änderung geht auf Kritik aus der Landwirtschaft zurück, die sich gegen die bis dahin strengere Praxis gewandt hatte.

Ursprünglich hatte die BayWa nur Lieferungen akzeptiert, wenn die STV-Erklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt wurde. Nach Rückmeldungen aus der Praxis signalisierte der Konzern zunächst Bereitschaft, auch eine eigene Verpflichtungserklärung zu akzeptieren. Diese wurde nun durch die neue, vereinfachte Erklärung ersetzt.

Inhaltlich lehnt sich das BayWa-Dokument stark an die bekannte Mustererklärung der IG Nachbau an. Eine direkte Abstimmung mit anderen Marktakteuren habe es laut Unternehmensangaben jedoch nicht gegeben. Dennoch orientiere sich das Formular an gängigen Standards, wie sie auch von anderen Marktteilnehmern verwendet werden.

Für die Getreideproduzenten bringt die Neuerung eine spürbare Vereinfachung. Die Erklärung verlangt weder Angaben zu angebauten Flächen noch die Vorlage von Rechnungen oder Saatgutnachweisen. Damit wird der bürokratische Aufwand für viele Betriebe deutlich reduziert.

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