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Höhere LKK-Beiträge: Standardeinkommen als neue Berechnungsgrundlage

Die landwirtschaftlichen Krankenkassenbeiträge sind für viele Landwirte in jüngster Zeit erheblich gestiegen, was Fragen zur Berechnungsweise aufgeworfen hat. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat das Prinzip der Beitragsbemessung nun detailliert erläutert, um Klarheit zu schaffen.

Beitragsberechnung nach Standardeinkommen

Im Gegensatz zur allgemeinen Krankenversicherung, wo die Beiträge auf dem Arbeitslohn basieren, orientieren sich die Beiträge bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebs. Hierbei spielt das sogenannte Standardeinkommen (StE) eine zentrale Rolle. Dieses bildet das potenzielle Einkommen eines Betriebes ab und dient als Grundlage für die Beitragsbemessung.

Das Standardeinkommen wird nicht anhand der tatsächlichen Einkünfte eines Betriebs ermittelt, sondern reflektiert ein typisches Einkommenspotenzial. Maßgeblich ist eine Beitragstabelle mit 20 Klassen, in die die Betriebe eingestuft werden. Diese Einstufung erfolgt auf Basis anerkannter betriebswirtschaftlicher Quellen, darunter Daten vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft sowie vom Thünen-Institut.

Kritik am starren System

Das System der Beitragsbemessung stößt jedoch auf Kritik, da es nicht flexibel genug ist, um auf aktuelle wirtschaftliche Gegebenheiten zu reagieren. Wenn etwa Milchpreise sinken oder Ernteausfälle durch Wetterereignisse eintreten, werden diese Faktoren nicht sofort berücksichtigt. Stattdessen erfolgt eine rückwirkende Anpassung nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres.

Selbständige Landwirte könnten dies als bekanntes Problem ansehen, ähnlich wie bei der allgemeinen Krankenversicherung, wo Einkommensveränderungen erst nachträglich erfasst werden.

Dreijahresdurchschnitt als Stabilitätsfaktor

Zum Ausgleich von jährlichen Schwankungen wird das Standardeinkommen als Durchschnitt aus drei Wirtschaftsjahren berechnet. Für das Jahr 2026 wurden beispielsweise die Jahre 2021/22 bis 2023/24 herangezogen. Diese Methode soll verhindern, dass kurzfristige Einkommensänderungen zu drastischen Beitragsschwankungen führen.

Trotzdem kann es durch den Wegfall schwächerer Jahre wie 2020/21 und die Einbeziehung erfolgreicherer Jahre wie 2023/24 zu erheblichen Beitragssteigerungen kommen. Besonders betroffen sind Betriebe, die zuvor von niedrigen Standardeinkommenswerten profitierten und nun in höhere Beitragsklassen eingestuft werden.

Übergangsregelung bis 2027

Um extreme Belastungen abzumildern, gibt es bis Ende 2027 eine Übergangszeit mit einer maximalen monatlichen Erhöhung von 129,38 €. Über diesen Zeitraum sollen sich die geleisteten Beiträge wieder ausgleichen.

Insgesamt bleibt festzustellen: Ein Beitragssystem, das das individuelle Einkommen von selbständigen Landwirten aktuell und direkt berücksichtigt, existiert nicht. Die Nutzung des Dreijahresdurchschnitts dient dazu, langfristig stabile Beiträge sicherzustellen, auch wenn es kurzfristig zu Unzufriedenheit führen kann.

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