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Neue Förderdarlehen der Rentenbank für klimafreundliche Investitionen

Die Landwirtschaftliche hat bekannt gegeben, dass ab sofort Darlehen für das neue Förderprogramm des Bundes verfügbar sind. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert Investitionen in umweltfreundliche und klimaschonende Maschinen und Geräte, darunter auch spezielle Mulchsaatmaschinen. Landwirte können nun den optionalen Darlehensteil für dieses Programm beantragen.

Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des Programms den Erwerb von Geräten und Maschinen, die eine schonende Bewirtschaftung von Mooren ermöglichen und die Biodiversität in landwirtschaftlichen Gebieten fördern. Zu den geförderten Geräten gehören beispielsweise Vollernter für Paludikulturen und Hangmiststreuer. Zuschüsse von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten sollen den Kauf der notwendigen Technik erleichtern. Insgesamt stehen dafür bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Landwirte können sich für das Programm „ANK NABO“ des Bundes bewerben und von den günstigen LR-Premium-Zinssätzen profitieren. Gefördert werden unter anderem Maschinen zur bodenschonenden Bearbeitung, Geräte zur Verringerung des Bodendrucks, sowie Technik für die extensive Grünlandbewirtschaftung und mechanische Unkrautbekämpfung. Neben den Moorböden tragen auch nachhaltig bewirtschaftete Mineralböden erheblich zum natürlichen Klimaschutz bei. Daher fördert das auch die Anschaffung von Mulchgeräten im Ackerbau und bei Sonderkulturen sowie Messerbalkenmähwerken, die eine insektenschonende Grünlandernte ermöglichen.

Zusätzlich werden rein elektrisch angetriebene Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert. Diese Förderung verbindet den Klimaschutz mit dem Einsatz alternativer Antriebe in der Landwirtschaft, die besonders dann einen wichtigen Beitrag leisten können, wenn sie mit betrieben werden.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist mit der Durchführung des Förderprogramms beauftragt. Die genauen Förderbedingungen sind in der Richtlinie zur „Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ festgelegt.

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