Ein Bundesgericht in Australien hat eine Klage gegen den Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer abgewiesen, die sich auf die angeblich krebserregenden Eigenschaften des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup bezog. Der Federal Court of Australia kam zu dem Schluss, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Beweise keinen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Glyphosat und der Entstehung von Non-Hodgkin-Lymphomen (NHL) unterstützen.
Das Gericht hat das Verfahren einer Sammelklage im Fall Fenton gegen Monsanto auf Antrag der Klägerseite eingestellt. Bereits zuvor hatte Bayer in einem ähnlichen Fall vor demselben Gericht, bekannt als Fall McNickle, einen Erfolg erzielt. Während die meisten offenen Fälle bezüglich Roundup noch in den USA verhandelt werden, verzeichnete Bayer im November noch 63.000 offene Ansprüche.
Weitere Wirtschaftsnachrichten
SKW Piesteritz, einer der führenden Düngemittelproduzenten Deutschlands, muss seine Produktion aufgrund der aktuellen Marktsituation und politischer Entscheidungen reduzieren. Geschäftsführerin Antje Bittner erklärt,...
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) warnt
Schweinehalter eindringlich davor, die kürzlich überarbeiteten Einkaufsbedingungen des Fleischverarbeiters
Tönnies zu akzeptieren. Diese neuen Regelungen stellen für...
COFCO, der größte Agrar-Händler Chinas, hat Pläne angekündigt, im Jahr 2025 einen umfangreichen Hafenterminal im brasilianischen Porto Santos in Betrieb zu nehmen....
Danish Crown hat die Entscheidung getroffen, die Produktion von selbstbedienungsfertigem
Fleisch am Standort Essen (Oldenburg) einzustellen, um die
Rentabilität des Schlachthofs zu...
Viele Beobachter sehen eine Entwicklung, die an die Finanzkrise von 2009 erinnert: Der Insolvenzforscher Steffen Müller vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH)...