Ein Landwirt aus dem Vogelsbergkreis in Hessen steht vor erheblichen Konsequenzen, nachdem wiederholt unhaltbare Zustände auf seinem Hof festgestellt wurden. Das Verwaltungsgericht Gießen hat ein Verbot der Rinderhaltung gegen ihn ausgesprochen, das die bereits vom Landkreis getroffenen Maßnahmen bestätigt. Der Landwirt hatte gegen das ursprüngliche Verbot Einspruch erhoben, doch die gerichtliche Entscheidung unterstreicht die Schwere der Vergehen.
Die Zustände auf dem Hof des Bauern waren desaströs: Kühe und Kälber lebten in stark verschmutzten Umgebungen, geprägt von hohen Mist- und Feuchtigkeitsansammlungen. Mitarbeiter des Veterinäramts dokumentierten, dass Kälber in einem Stall gehalten wurden, der bis zu 50 cm hoch mit nassem Material bedeckt war. Es wurde sogar beobachtet, wie einige Tiere Urin aus Pfützen aufnehmen mussten. Weiterhin litten die Tiere unter mangelnder Futter- und Wasserversorgung, unzureichenden Liegeflächen und einer hohen Sterblichkeitsrate unter den Rindern.
Die katastrophalen Bedingungen führten zu permanentem Zittern mehrerer Kälber und derart schlechten Haltungsbedingungen, dass selbst nachfolgende Kontrollen keine Verbesserungen erkennen ließen. Trotz der Einwände des Bauern, der behauptete, bereits Verbesserungen vorgenommen zu haben und seine berufliche Existenz auf dem Spiel stehe, sah das Gericht keine ausreichenden Fortschritte. Das Leid und die Schäden, die den Tieren über einen langen Zeitraum zugefügt wurden, sowie die jahrelange Nichtbehebung der Mängel, ließen das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der Schutz der Tiere Vorrang vor der Berufsfreiheit des Landwirts hat.
Quelle: Radio FFH