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Zoff um EU-Saatgutverordnung: 139 Organisationen fordern Rechte

In der Europäischen Union sorgt die geplante Überarbeitung der EU-Saatgutverordnung für Diskussionen. Eine Gruppe von 139 Organisationen hat die Forderung nach erweiterten Rechten für Landwirte lautstark artikuliert. In einem offenen Brief verlangen sie, dass Landwirte das Recht erhalten sollten, eigenes Saatgut zu ernten, zu tauschen und zu verkaufen. Zudem plädieren sie dafür, dass neu zugelassene Sorten unabhängig von chemischen Pflanzenschutzmitteln oder synthetischen Düngemitteln sein sollten.

Diese Forderungen wurden von Organisationen aus insgesamt 23 EU-Mitgliedstaaten gestellt und in einem Schreiben an führende EU-Politiker, darunter die EU-Agrarminister, den EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi, den EU-Agrarkommissar Christophe Hansen sowie an Mitglieder des Landwirtschafts- und Umweltausschusses des EU-Parlaments, kommuniziert. Die Novellierung der Saatgutverordnung stand letzte Woche in Brüssel auf der Agenda.

Die Organisationen setzen sich für eine vereinfachte Vermarktung von lokal angepassten, vielfältigen Sorten durch regionale Saatguterzeuger ein. Sie betonen die Wichtigkeit, die Vielfalt lokal angepasster Kulturpflanzen nachhaltig zu nutzen und zu erhalten. Die Unterzeichner des Briefes äußern Bedenken, dass der aktuelle Entwurf der EU-Kommission zur Saatgutverordnung die europäische Landwirtschaft bedrohe. Sie befürchten, dass selbst das Weitergeben von Saatgut bedrohter Sorten oder seltenen Pflanzenmaterialien unter die Regulierungen der Vermarktung fallen könnte.

Das im Völkerrecht verankerte Menschenrecht, das es Landwirten erlaubt, ihr eigenes Saatgut weiterzugeben, sehen sie durch den aktuellen Gesetzesentwurf eingeschränkt. Zudem könnte das sogenannte Züchterprivileg, welches Landwirten die Nutzung einer geschützten Sorte als Ausgangsmaterial für weitere Züchtungen erlaubt, durch zunehmende Patentierungen gefährdet werden.

Im Juli 2023 legte die EU-Kommission einen Entwurf für die Überarbeitung der Regelungen zur Erzeugung und Vermarktung von Saatgut und Vermehrungsmaterial vor. Das EU-Parlament forderte im April 2024, dass die Neufassung die landwirtschaftliche Vielfalt und die Rechte der Landwirte stärker berücksichtigen soll. Derzeit wird das Thema noch von den EU-Agrarministern beraten. Erst nach einem Beschluss im EU-Agrarrat ist mit dem Beginn der Trilog-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem EU-Parlament im Frühjahr 2025 zu rechnen.

Die 139 Organisationen, zu denen gesellschaftliche und bäuerliche Initiativen, regionale Saatgutbetriebe sowie Organisationen für Naturschutz und Entwicklungshilfe gehören, haben gemeinsam mit über 160.000 EU-Bürgern die Petition „Hoch die Gabeln für die Vielfalt“ eingereicht, um ihre Anliegen zu unterstreichen.

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