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Reformvorschläge zur GAP 2027: Union-Länder präsentieren Pläne in Brüssel

Die von der Union geführten Agrarressorts der Länder haben ihre Reformvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 an die übermittelt. Ziel ist es, die Agrarpolitik einfacher und effizienter zu gestalten und dabei weiterhin die bewährte Zwei-Säulen-Struktur beizubehalten, allerdings mit klarer Abgrenzung der Zuständigkeiten.

Laut einem Positionspapier soll die Erste Säule weiterhin Basisunterstützung für landwirtschaftliche Tätigkeiten bieten, die nicht durch Marktkräfte abgedeckt werden. Über die Zweite Säule sollen hingegen Umweltleistungen honoriert werden, mit einem vorgesehenen Prämienaufschlag von mindestens 20 Prozent, um sicherzustellen, dass Einkommen aus Umweltleistungen generiert werden können.

Peter Hauk aus Baden-Württemberg, Sprecher der Länderminister von und , erklärte, dass die Vorschläge darauf abzielen, die GAP transparenter und einfacher zu machen, um die Betriebe von unnötiger Bürokratie zu befreien. Die Finanzierung der GAP solle dabei mindestens auf dem aktuellen Niveau plus Inflationsausgleich bleiben.

Die Vorstellungen wurden in Brüssel dem designierten EU-Agrarkommissar Christophe Hansen und dem zuständigen Generaldirektor Dr. Wolfgang Burtscher präsentiert und führten zu einer konstruktiven Diskussion. Die zukünftige GAP müsse einen neuen Ausgleich zwischen Einkommenssicherung und Umweltschutz finden und gleichzeitig in der Umsetzung einfacher und verständlicher werden.

Im Positionspapier wird weiterhin betont, dass Agrarumwelt-, Klima- und Tierwohlmaßnahmen (AUKTM) ausschließlich auf regionaler Ebene in der Zweiten Säule verankert werden sollen. Auch die Öko-Regelungen sollen dort angesiedelt werden, inklusive der benötigten Mittel. Es wird festgehalten, dass die Konditionalität beibehalten werden muss, um die öffentliche Akzeptanz der GAP zu sichern.

Die Vereinfachung der -Regelungen und die Stärkung der Verantwortung der Betriebe für die Einhaltung der guten fachlichen Praxis werden als wichtige Ziele genannt. Auch die Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer soll fortgesetzt werden, wobei eine europäische Harmonisierung notwendig ist, um effektive Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.

Die Unterstützung für Junglandwirte, kleine und mittlere Betriebe sowie Betriebe in benachteiligten Gebieten soll verstärkt werden, um die Landwirtschaft attraktiv und lebensfähig zu halten. Abschließend betonen die unionsgeführten Agrarressorts die Notwendigkeit, dass die GAP weiterhin einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung ländlicher Räume leisten muss. Dieses Ziel soll auch im nächsten Rechtsrahmen der GAP festgeschrieben werden, um nachhaltige und in der Gesellschaft verankerte ländliche Räume zu fördern.

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