Die neue Koalition unter Führung von Friedrich Merz hat vor, die deutsche Landwirtschaft mit einer zusätzlichen Investition von 15 Milliarden Euro zu stärken. Im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD, der unserer Redaktion vorliegt, wird ein besonderer Fokus auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe gelegt. Zu den geplanten Maßnahmen zählen erweiterte Förderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), die Rückkehr zum subventionierten Agrardiesel und die gesicherte Finanzierung von Stallumbauten durch den Bundeshaushalt.
Die zusätzlichen Mittel, die für den Zeitraum von 2025 bis 2028 veranschlagt sind, belaufen sich auf 14,8 Milliarden Euro. Ein Hauptprojekt der zukünftigen Agrar- und Umweltpolitik ist die tierfreundliche Umgestaltung von Ställen, die durch staatliche Verträge geregelt und dauerhaft im Haushalt finanziert werden sollen, mit einem jährlichen Finanzbedarf von etwa 1,5 Milliarden Euro. Des Weiteren ist geplant, die rechtlichen Hindernisse für den Stallbau zu minimieren und neu- oder umgebauten Ställen, die dem Tierwohl dienen, einen Bestandsschutz von 20 Jahren zu gewähren.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz soll an die praktischen Bedürfnisse der Landwirte angepasst werden. Die Mittel für die GAK sollen erheblich aufgestockt werden, einschließlich Initiativen zum Schutz von Herden vor Wölfen. Auch die Unterstützung für den Waldschutz durch die GAK und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird weitergeführt. Im Bereich der Steuergesetzgebung plant die Koalition die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage, die der Landwirtschaft jährliche Entlastungen von 100 Millionen Euro bringen soll. Auch die vollständige Rückvergütung des Agrardiesels und die Steuerbefreiung für alternative Kraftstoffe sind Teil des Entlastungspakets.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Abbau von Bürokratie im Agrarsektor. Der Agrarantrag soll standardisiert und vereinfacht werden, um Doppelungen und unnötige Aufzeichnungspflichten zu eliminieren. Die Förderung des ökologischen Landbaus wird zwar intensiviert, jedoch ohne ein konkretes Ausbauziel festzulegen. Darüber hinaus sollen die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel effizienter gestaltet werden.
Einige diskussionswürdige Punkte wie die Anwendung neuer Züchtungstechnologien und die Regelung von Ausgleichsflächen für Infrastrukturprojekte sind noch nicht abschließend geklärt. Ebenso bleibt die Zukunft des EU-Agrarhaushalts und die Position zu einem möglichen EU-Bodengesetz offen. Die abschließenden Verhandlungen sollen bis Ostern andauern, da noch wichtige Fragen zu klären sind.