Anzeige
 

Gericht kippt bayerische Wolfsverordnungen ohne Anhörung

Ein bayerisches Gericht hat die Verordnungen zum Umgang mit Wölfen in Bayern für nichtig erklärt, da die erforderliche Anhörung der Verbände unterblieben ist. Diese Regelungen hätten es erleichtert, zu entnehmen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit dieser Entscheidung die Position der Weidehalter weiter geschwächt, eine Entwicklung, die durch vorherige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bereits vorweggenommen wurde. Die genauen Gründe des VGH sind noch nicht veröffentlicht, jedoch bestätigte die Vorsitzende Richterin das Urteil. Durch das Ausbleiben der Anhörung der Naturschutzverbände wird die Wolfsverordnung aufgehoben.

Seit dem 1. Mai 2023 sollte die Verordnung das Erlegen von Wölfen vereinfachen, kam aber bislang nicht zur Anwendung. Der Bund hatte gegen die Verordnung geklagt.

Es ist noch unklar, ob das Urteil ausschließlich auf dem formellen Fehler der fehlenden Anhörung basiert oder auch inhaltliche Aspekte eine Rolle spielen.

Der Bayerische (BBV) zeigt sich besorgt über die zukünftige Entwicklung. Die Hoffnung besteht, dass der Freistaat Bayern die Verordnung nach einer korrekten Anhörung der Verbände und möglichen inhaltlichen Änderungen neu auflegt.

Stefan Köhler, Umweltpräsident des BBV, äußert sich enttäuscht über die Rückkehr zum Ausgangspunkt und die daraus resultierende Belastung für : „Wir stehen wieder am Anfang, was für Weidetierhalter eine enorme Belastung darstellt.“

In der letzten Woche entschied der EuGH, dass Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss von Wölfen aus wirtschaftlichen Gründen nur zulässig sind, wenn sich die Wolfspopulation sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Obwohl diese Entscheidung tendenziell auf alle behördlichen Entscheidungen ausgeweitet werden könnte, sieht der BBV dies als nicht konform mit der EuGH-Rechtsprechung und vermutlich nicht beabsichtigt.

Köhler unterstreicht die Schwierigkeiten bayerischer Weidetierhalter, die schon lange für effektive Maßnahmen zur Wolfsentnahme kämpfen. Er merkt an, dass ein vollständiger Schutz von Weidetieren unrealistisch ist und bestehende Herdenschutzmaßnahmen oft unzumutbar für sind. Die Erwartung, alle möglichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, auch den Einsatz von Herdenschutzhunden, erscheint ihm weltfremd.

Weitere Nachrichten aus der Politik

EU plant Ausstieg aus russischem Gas bis 2027

Die Europäische Kommission arbeitet an einem konkreten Fahrplan, um die Abhängigkeit von russischem Erdgas schrittweise zu beenden. Ziel ist es, die Einfuhren...

Frankreich zeigt Bewegung beim EU-Mercosur-Abkommen

In Frankreich scheint sich der Kurs in Bezug auf das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten allmählich zu verändern. Zwar...

Diskussion um Finanzierung von Tierwohl-Ställen geht weiter

Die politische Debatte zur Zukunft der staatlichen Unterstützung für laufende Mehrkosten in tierwohlgerechten Ställen bleibt offen. Während die SPD an der Förderung...

Öko-Regelungen für Grünland stehen vor Verschiebung

Die Einführung neuer Öko-Regelungen für Milchviehbetriebe wird aktuell im Bundestag erneut diskutiert. Konkret geht es um zwei Maßnahmen, die im Rahmen der...

Rainer warnt vor wachsender Bürokratie durch EU-GMO-Pläne

Beim Raiffeisentag in Berlin hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erneut seine Bedenken gegenüber den Reformplänen der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zum...