Anzeige
 

Gericht kippt bayerische Wolfsverordnungen ohne Anhörung

Ein bayerisches Gericht hat die Verordnungen zum Umgang mit Wölfen in Bayern für nichtig erklärt, da die erforderliche Anhörung der Verbände unterblieben ist. Diese Regelungen hätten es erleichtert, Wölfe zu entnehmen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit dieser Entscheidung die Position der Weidehalter weiter geschwächt, eine Entwicklung, die durch vorherige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bereits vorweggenommen wurde. Die genauen Gründe des VGH sind noch nicht veröffentlicht, jedoch bestätigte die Vorsitzende Richterin das Urteil. Durch das Ausbleiben der Anhörung der Naturschutzverbände wird die Wolfsverordnung aufgehoben.

Seit dem 1. Mai 2023 sollte die Verordnung das Erlegen von Wölfen vereinfachen, kam aber bislang nicht zur Anwendung. Der Bund Naturschutz hatte gegen die Verordnung geklagt.

Es ist noch unklar, ob das Urteil ausschließlich auf dem formellen Fehler der fehlenden Anhörung basiert oder auch inhaltliche Aspekte eine Rolle spielen.

Der Bayerische Bauernverband (BBV) zeigt sich besorgt über die zukünftige Entwicklung. Die Hoffnung besteht, dass der Freistaat Bayern die Verordnung nach einer korrekten Anhörung der Verbände und möglichen inhaltlichen Änderungen neu auflegt.

Stefan Köhler, Umweltpräsident des BBV, äußert sich enttäuscht über die Rückkehr zum Ausgangspunkt und die daraus resultierende Belastung für Weidetierhalter: „Wir stehen wieder am Anfang, was für Weidetierhalter eine enorme Belastung darstellt.“

In der letzten Woche entschied der EuGH, dass Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss von Wölfen aus wirtschaftlichen Gründen nur zulässig sind, wenn sich die Wolfspopulation sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Obwohl diese Entscheidung tendenziell auf alle behördlichen Entscheidungen ausgeweitet werden könnte, sieht der BBV dies als nicht konform mit der EuGH-Rechtsprechung und vermutlich nicht beabsichtigt.

Köhler unterstreicht die Schwierigkeiten bayerischer Weidetierhalter, die schon lange für effektive Maßnahmen zur Wolfsentnahme kämpfen. Er merkt an, dass ein vollständiger Schutz von Weidetieren unrealistisch ist und bestehende Herdenschutzmaßnahmen oft unzumutbar für Tierhalter sind. Die Erwartung, alle möglichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, auch den Einsatz von Herdenschutzhunden, erscheint ihm weltfremd.

Weitere Nachrichten aus der Politik

Brüssel will Junglandwirte massiv fördern

Die Datenlage gibt Anlass zur Sorge um die künftige Nahrungsmittelversorgung. In der Europäischen Union liegt das Durchschnittsalter der Betriebsleiter bei 57 Jahren,...

Tierhaltungs-Gipfel endet ohne konkrete Perspektiven

Bei einem Gespräch über die Zukunft der Tierhaltung, zu dem Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer am Dienstag, dem 14. Oktober, mehr als 30 Vertreter...

EU-Mercosur-Abkommen kommt frühestens 2026

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Ländern wird wohl nicht vor 2026 Wirklichkeit werden. Zu dieser Einschätzung gelangt man nach...

Brüssel verklagt Rumänien wegen Notfallzulassungen für Pestizide

Wegen zahlreicher Ausnahmegenehmigungen für die Wirkstoffe Imidacloprid und Thiamethoxam sieht sich Rumänien nun mit Vorwürfen der Europäischen Kommission konfrontiert. In den Jahren...

GAP-Reform: Gekoppelte Prämien spalten die Experten

Die Debatte über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU läuft auf Hochtouren. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine mögliche Neugestaltung...