Die Europäische Kommission bereitet offenbar neue rechtliche Vorgaben im Bereich Tierschutz vor. Darauf deutet eine am 18. Juni eröffnete öffentliche Konsultation hin, bei der Tierhalter und weitere Akteure ihre Stellungnahmen abgeben können. Die Kommission plant, bis Ende 2026 konkrete Gesetzesvorschläge vorzulegen.
Ein zentrales Thema der Befragung betrifft ein mögliches schrittweises Auslaufen der Käfighaltung. Betroffen wären unter anderem Halter von Legehennen, Junghennen, Kälbern, Kaninchen sowie Geflügelarten wie Enten, Gänse und Wachteln. Auch für Sauenhalter könnten sich grundlegende Änderungen ergeben, insbesondere in Bezug auf die bisher praktizierte Kastenstandhaltung.
Bis zum 16. Juli haben Tierhalter die Möglichkeit, an der Konsultation teilzunehmen und ihre Einschätzungen einzubringen. Die Initiative zielt darauf ab, Rückmeldungen aus der landwirtschaftlichen Praxis zu sammeln, bevor konkrete Regelungen formuliert werden.
Ursprünglich hatte die Kommission angekündigt, bereits im Spätsommer 2023 ein umfassendes Gesetzespaket mit EU-weit geltenden Tierschutzvorgaben zu veröffentlichen. Die damalige Gesundheitskommissarin hatte dabei unter anderem ein vollständiges Verbot der Käfighaltung in Aussicht gestellt. Dieses Vorhaben wurde bislang jedoch nicht umgesetzt.
Stattdessen wurde einige Monate später lediglich ein Vorschlag zur Anpassung der bestehenden Verordnung über Tiertransporte vorgelegt. Der Fortschritt in anderen Bereichen der Tierschutzgesetzgebung blieb bisher begrenzt. Sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat der EU gibt es weiterhin Schwierigkeiten, gemeinsame Positionen zu finden.
Ein weiterer Bestandteil der laufenden Konsultation ist das angestrebte Verbot des Tötens männlicher Küken aus Legehennenlinien. Darüber hinaus prüft die Kommission, ob sogenannte Spiegelklauseln eingeführt werden können. Diese würden sicherstellen, dass auch Tiere und tierische Produkte aus Drittstaaten vergleichbaren Tierschutzstandards unterliegen wie innerhalb der EU.