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EU-Kommission genehmigt 1 Milliarde Euro Unterstützung für italienische Landwirte

Die Europäische Kommission hat heute (9. Oktober) eine finanzielle Maßnahme im Wert von 1 Milliarde Euro bewilligt, um Landwirte in Italien zu unterstützen, die von Naturkatastrophen betroffen sind. Die Hilfsmaßnahme richtet sich an in den Regionen Emilia-Romagna, Toskana und Marken, die im Mai 2023 stark unter Überschwemmungen und Erdrutschen gelitten haben. Ziel ist es, die Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Produktion zu fördern und für entstandene Schäden Ausgleichszahlungen bereitzustellen.

Die Beihilfen können bis zu 100 % der Investitionskosten sowie der erlittenen Schäden abdecken, einschließlich materieller Verluste und Einkommenseinbußen. Diese finanzielle Unterstützung wird in Form von Direktzuschüssen gewährt, die den betroffenen Betrieben helfen sollen, sich von den Auswirkungen der Naturkatastrophen zu erholen. Die Maßnahme ist bis Mai 2027 gültig und steht landwirtschaftlichen Unternehmen jeder Größe offen, wobei sichergestellt wird, dass keine Überkompensation erfolgt.

Die Europäische Kommission hebt hervor, dass die Maßnahme im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften steht und einen Beitrag zur Entwicklung der landwirtschaftlichen Primärproduktion leistet. Die von der EU genehmigten Zuschüsse können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten decken, die für die Wiederherstellung des Produktionspotenzials anfallen, das vor den Naturkatastrophen vorhanden war.

Darüber hinaus werden Verluste, die unmittelbar durch die Naturkatastrophen verursacht wurden, vollständig ausgeglichen. Dies umfasst Ausgleichszahlungen für Schäden an Vermögenswerten wie Gebäuden, Maschinen, Ausrüstung und Lagerbeständen sowie für Einkommenseinbußen, die durch die Zerstörung oder Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Produktion und Betriebsmittel entstanden sind. Auch zusätzliche Kosten, die infolge der Naturereignisse angefallen sind, werden abgedeckt.

Mit der Unterstützung zielt die EU darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der betroffenen Betriebe zu stärken und ihnen zu ermöglichen, ihre landwirtschaftlichen Tätigkeiten wieder aufzunehmen.

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