Der Entwurf des neuen Bundestierschutzgesetzes stößt auf breite Ablehnung und Kritik. Sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch die Freien Bauern äußern ihre Sorge, dass die neuen Auflagen die Tierhalter in Deutschland übermäßig belasten könnten.
Hubertus Beringmeier, Veredlungspräsident des DBV, warnte bereits in der vergangenen Woche eindringlich vor der aktuellen Fassung der Novelle. Er bezeichnete sie als „Bürokratiemonster“, das die praktischen Realitäten der Landwirtschaft ignoriert. Beringmeier fordert daher dringend Nachbesserungen am Gesetzentwurf.
Auch die Freien Bauern lehnen die Novelle als „in wesentlichen Punkten unverhältnismäßig und nicht praxistauglich“ ab. Georg Straller von der Bundesvertretung des Verbands betont, dass Tierschutz und Tierwohl nicht allein durch rechtliche Normen und technische Standards gewährleistet werden können. Vielmehr hängt dies stark vom persönlichen Engagement der Tierhalter ab.
In einer Stellungnahme an das Bundeslandwirtschaftsministerium spricht sich Straller gegen das Verbot der Anbindehaltung von Rindern aus. Er warnt, dass feste Fristen für die Abschaffung dieser Haltungsform dazu führen könnten, dass noch mehr kleine Rinderhalter aufgeben.
Die geplanten Verschärfungen bei der Einkürzung der Schwänze von Schweinen und Schafen werden von den Schweinemästern als schädlich für die Tiere und als unnötige Bürokratie für die Betriebe angesehen. Einzig der Betäubung beim Enthornen von Kälbern stimmen die Freien Bauern zu, fordern jedoch, dass dies vom Tierhalter selbst durchgeführt werden darf.
Auch auf politischer Ebene findet die Novelle wenig Unterstützung. Im Bundesrat wurden 138 Änderungsanträge zum Bundestierschutzgesetz eingebracht. Die Bearbeitung dieser Anträge wird wohl einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass unklar ist, ob der Zeitplan für die Umsetzung des Gesetzes eingehalten werden kann. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungswünsche letztendlich im Gesetz verankert werden. Derzeit gleicht das Vorhaben eher einer großen Baustelle als einem nahezu fertigen Gesetz.