Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Düngerecht in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu überführen. Diese Entwicklung folgt nach längerem Zögern der Bundesregierung, die sich erst kürzlich für das Vermittlungsverfahren entschieden hat. Der Bundesrat hatte den Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition bereits zu Beginn des Julis zurückgewiesen, was die Regierung vor Herausforderungen stellte, das Vorhaben voranzubringen. Am 2. Oktober stimmte das Kabinett dann endlich für das Verfahren.
Ein zentraler Konfliktpunkt in den Diskussionen zwischen Bund und Ländern ist die Regelung zur Stoffstrombilanz. Ein vorläufiges Angebot der Bundesregierung, diese Verordnung auszusetzen und eine Neufassung gemeinsam mit den Ländern zu entwickeln, fand anfangs nicht genug Zustimmung. Bei der Agrarministerkonferenz im September erneuerte Bundesminister Cem Özdemir jedoch das Versprechen, die aktuelle Stoffstrombilanzverordnung bald aufzuheben. Dies führte zu grundsätzlichen Einigungen auf Änderungen im Düngerecht während eines Treffens der Agrarminister in Oberhof, die durch das Vermittlungsverfahren ermöglicht werden sollen.
Joachim Rukwied, der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), begrüßte die Entscheidung zur Neuregelung. Es scheint einen politischen Konsens darüber zu geben, dass die Stoffstrombilanz gestrichen werden soll. Der DBV sieht dennoch erheblichen Bedarf, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten. Für die Landwirtschaft in Deutschland sei es essenziell, dass ein praktikables Gesetz etabliert wird, das ohne nationale Sonderwege auskommt. Laut Rukwied gehört eine Stoffstrombilanz nicht zu den Anforderungen der EU-Kommission und sollte daher komplett eliminiert werden.
Im Vermittlungsausschuss müssen jetzt die Weichen für eine gerechtere Behandlung der Verursacher gestellt werden. Betriebe, die nachweislich umweltschonend agieren, sollten von den strengen Vorschriften in den sogenannten Roten Gebieten ausgenommen werden oder zumindest Erleichterungen von der Düngeverordnung erhalten können.
