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Deutschland strebt Anpassungen in der EU-Agrarpolitik an

Deutschland hat bei der Europäischen Kommission offiziell Änderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beantragt, die vor allem die Konditionalität und die Direktzahlungen betreffen, mit einem besonderen Fokus auf die freiwilligen Öko-Regelungen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat diese Vorschläge nach vorherigen informellen Gesprächen mit der Brüsseler Behörde eingereicht.

Die angestrebten Anpassungen sollen vor allem die Öko-Regelungen praxisgerechter gestalten und für landwirtschaftliche Betriebe leichter umsetzbar machen. „Die Landwirte, die freiwillig mehr für die Umwelt tun, sollen durch passende Rahmenbedingungen unterstützt werden“, erläuterte Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im BMEL. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern.

Zu den spezifischen Änderungen gehört die Anpassung der freiwilligen Öko-Regelungen, die landwirtschaftliche Betriebe für freiwillige Umweltleistungen entlohnen. Diese beinhalten unter anderem die Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Brachflächen sowie die Anpassung der Regelungen zur Anlage von Blühstreifen auf Ackerland, um mehr Flexibilität bei der Einhaltung der Mindestbreiten zu ermöglichen.

Weiterhin sollen Altgrasstreifen oder -flächen attraktiver für kleinere und mittlere Betriebe gemacht werden, indem die Obergrenzen für förderfähige Flächen angehoben werden. Zudem ist geplant, die Vorgaben für Agroforstsysteme und die Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel zu vereinfachen, um die Teilnahme an diesen Programmen zu erleichtern.

Die Anpassungen betreffen auch die gekoppelten Direktzahlungen, bei denen das BMEL eine Erhöhung der Prämien für Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen vorschlägt, um ökologisch wertvolle Bewirtschaftungsweisen weiter zu fördern. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen ebenfalls administrative Vereinfachungen, wie die Erhöhung des Turnus zur Erbringung der Mindesttätigkeit auf landwirtschaftlichen Flächen von einem auf zwei Jahre.

Bevor die vorgeschlagenen Änderungen wirksam werden können, benötigen sie die formale Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie die Zustimmung des Bundesrates. Bei erfolgreicher Genehmigung könnten die neuen Regelungen bereits zu Beginn des Jahres 2025 in Kraft treten und damit den landwirtschaftlichen Betrieben neue Möglichkeiten eröffnen.

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