Der Deutsche Bundestag hat kürzlich im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes einige Neuerungen beschlossen, die ab diesem Jahr gelten und insbesondere für die Landwirtschaft von Bedeutung sind. Ein zentraler Punkt ist die Vereinfachung von Landpachtverträgen: Statt der bisher erforderlichen schriftlichen Form reicht nun die Textform aus. Das bedeutet, dass Pachtverträge fortan einfach per E-Mail oder sogar über Messenger-Dienste wie WhatsApp abgeschlossen werden können. Diese Neuerung eliminiert den bisher notwendigen physischen Dokumentenaustausch und könnte für Landwirte, die mit mehreren Vermietern zusammenarbeiten, eine erhebliche Erleichterung darstellen.
Udo Hemmerling, Geschäftsführer beim Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), sieht in der Abschaffung der Unterschriftspflicht eine bedeutende Vereinfachung bei der Abwicklung von Pachtverträgen. Er empfiehlt, vereinbarte Verträge elektronisch zu bestätigen und sicher zu archivieren, um mögliche spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Das Gesetz bringt weitere Erleichterungen mit sich. So wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege nach Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre verkürzt. Eine weitere signifikante Änderung, die besonders Ferienbauernhöfe und Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof betrifft, ist die Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Hotels. Ute Mushardt, Vorsitzende des Bundesverbandes Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus, begrüßt diese Änderung, die eine langjährige Forderung der Branche erfüllt. Sie kritisiert jedoch, dass die Neuregelung nur für deutsche Staatsbürger gilt und somit eine Ungleichbehandlung ausländischer Gäste bewirkt.
Trotz der Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Bürger bleibt die Erfassung von Gästedaten für die Kurtaxe bestehen. Diese Daten sind weiterhin wichtig für die Erhebung kommunaler Abgaben, die unter anderem für die Finanzierung der kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder den Ausbau der touristischen Infrastruktur in ländlichen Gebieten verwendet werden. Mushardt fordert daher angemessene Übergangsbestimmungen für die Anpassungen in den Kommunalsatzungen, um sicherzustellen, dass die Kur- und Tourismusabgaben auch zukünftig effektiv für den Tourismus eingesetzt werden können.
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