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EU-Reform: Droht Landwirten mehr Bürokratie bei der Saatgutaussaat?

Die Europäische Union plant, das bestehende Lebens- und Futtermittelrecht zu vereinfachen. Diese Initiative könnte jedoch für Landwirte in der Praxis zu unerwarteten Herausforderungen führen. Ein Kernpunkt der Diskussion ist die mögliche Einordnung von chemisch behandeltem Saatgut als Pflanzenschutzmaßnahme. Dies würde neue Auflagen für die Landwirtschaft mit sich bringen.

Unklare Regelungen und mögliche Bürokratie

Laut dem Deutschen Agrarhandel (DAH) und dem Bundesverband der Saatgutvermehrer (BVO) könnten die Änderungen nicht so weitreichend sein, wie einige befürchten. Dennoch herrscht Unklarheit darüber, ob beispielsweise Sämaschinen als Pflanzenschutzgeräte eingestuft werden könnten und somit regelmäßige Prüfungen erforderlich sind. Die beiden Verbände kritisieren, dass solche Maßnahmen eher zu mehr Bürokratie führen würden, anstatt den versprochenen Abbau von Verwaltungsaufwand zu bewirken.

Freier Handel mit Saatgut innerhalb der EU

Auf der positiven Seite steht, dass die EU klarstellt, dass mit Pflanzenschutzmitteln behandeltes Saatgut innerhalb der EU frei gehandelt werden kann, sofern das Mittel in einem Mitgliedstaat zugelassen ist. Dies soll verhindern, dass nationale Regelungen den freien Handel behindern. Eine einheitliche Regulierung auf EU-Ebene wird von den Verbänden begrüßt, um nationale Alleingänge zu vermeiden.

Kritik an nationalen Sonderregelungen

Die DAH und BVO äußern Bedenken gegenüber der aktuellen Praxis einiger Länder, zusätzliche Anforderungen zu stellen. In Deutschland gibt es Versuche, spezifische Regelungen wie „Windauflagen“ oder „zertifizierte Beizstellen“ einzuführen. Solche Maßnahmen könnten die angestrebte Harmonisierung untergraben und Wettbewerbsnachteile für deutsche Landwirte schaffen.

Mangel an neuen Wirkstoffen im Pflanzenschutz

Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich ebenfalls unzufrieden mit den Vorschlägen zur Vereinfachung des Rechts. Zwar erleichtert die EU die Zulassung biologischer Pflanzenschutzmittel, doch bei chemisch-synthetischen Mitteln werden die Regeln verschärft. Laut DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet fehlen nach wie vor effiziente Wirkstoffe in vielen Bereichen des Pflanzenschutzes.

Pauschalverbote statt wissenschaftlicher Bewertung

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Handhabung von Rückstandshöchstgehalten. Statt einer differenzierten Risikobewertung setzt die EU-Kommission auf pauschale Verbote basierend auf theoretischen Gefahrenpotenzialen. Diese Herangehensweise könnte laut DAH und BVO unnötige Handelsbarrieren schaffen und gegen internationale Handelsprinzipien verstoßen.

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