Am Freitag steht eine wichtige Entscheidung im Bundesrat an: die Novelle des Düngerechts. Die Chancen für eine schnelle Umsetzung der geplanten Verordnungen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und das Umweltressort stehen jedoch schlecht. In den Bundesländern gibt es erheblichen Widerstand gegen die vorgeschlagene Stoffstrombilanzierung, und es ist fraglich, ob die Novelle die Länderkammer passieren wird. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, werden Enthaltungen als „Nein“ gewertet, was die Annahme weiter erschwert.
Um die Zustimmung der Länder zu gewinnen, haben die Ministerien eine Protokollerklärung der Bundesregierung zur Bundesratsabstimmung angeboten. Darin wird festgehalten, dass im Falle einer Zustimmung zur Änderung des Düngerechts die 2018 in Kraft getretene Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben wird.
Diese Aufhebung bedeutet jedoch keine dauerhafte Abschaffung der Bilanzierungspflicht. Vielmehr soll die Pause genutzt werden, um die Stoffstrombilanzierung zu überarbeiten. Die Dauer der Aussetzung hängt vom Fortschritt der Überarbeitung und den notwendigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern ab.
Die Zustimmung zur Düngerechtsnovelle ist auch Voraussetzung für die Erarbeitung der geplanten Nährstoffbilanzverordnung. Diese Verordnung soll eine individuelle Bilanzierung ermöglichen, die als Grundlage für Ausnahmen in sogenannten Roten Gebieten dient.
Die Entscheidung der Bundesländer bei der Bundesratssitzung am Freitag ist daher von großer Bedeutung. Sollte die Novelle abgelehnt werden, würde dies die Reform des Düngerechts vorerst stoppen. Ein anschließendes Vermittlungsverfahren könnte mehrere Monate, möglicherweise sogar länger, in Anspruch nehmen. Die Reaktion der EU-Kommission auf eine solche Verzögerung ist unklar, besonders da das Monitoring der Nährstoffströme eine Voraussetzung für die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland war.