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Aufregung um gestrichene Tarifglättung im Steuermodell

Der gestrige Kabinettsbeschluss zum hat in Berlin für erhebliche Unruhe gesorgt. Besonders betroffen sind die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, da die zunächst geplante Tarifglättung im jüngsten Beschluss plötzlich nicht mehr enthalten war. Die Bundesregierung hat jedoch angekündigt, dieses Steuermodell zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. Laut Dr. Gero Hocker, agrarpolitischer Sprecher der -Bundestagsfraktion, soll die Tarifglättung noch vor der Sommerpause gesetzlich geregelt werden. Geplant ist, die entsprechenden Vorschriften in das Agrarpaket der Bundesregierung zu integrieren.

Bundesfinanzminister (FDP) hatte die Tarifglättung als für die schrittweise Abschaffung der Agrardieselrückvergütung ins Spiel gebracht. Diese Rückvergütung beläuft sich auf etwa 450 Millionen Euro pro Jahr. Durch die Einführung der Tarifglättung sollen die Betriebe um rund 50 Millionen Euro entlastet werden. Dass dieser Vorschlag nicht im aktuellen Beschluss berücksichtigt wurde, bezeichnete der stellvertretende Vorsitzende der /CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger, als einen „Affront gegenüber der Landwirtschaft“. Sein Fraktionskollege Mathias Middelberg ergänzte, dass die Tarifglättung noch im Referentenentwurf von Bundesfinanzminister Lindner enthalten gewesen sei, was auf Uneinigkeiten innerhalb der Koalition hinweise.

Die Regierung hat hingegen die Absenkung der Vorsteuerpauschale nicht gestrichen. Diese soll von derzeit 9 % auf 8,4 % gesenkt werden und direkt mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, voraussichtlich gegen Ende des Jahres. Zum Jahreswechsel soll der Wert dann weiter auf 7,8 % reduziert werden, gültig ab dem 1. Januar 2025. Diese Maßnahme wird die Landwirtschaft bis zu 95 Millionen Euro pro Jahr kosten, mit einem voraussichtlichen Verlust von 80 Millionen Euro im Jahr 2025 und 95 Millionen Euro ab 2026.

Die Absenkung der Vorsteuerpauschale und die verzögerte Einführung der Tarifglättung stellen erhebliche finanzielle Herausforderungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dar. Viele Landwirte sind besorgt über die zusätzlichen Belastungen und die Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen steuerlichen Regelungen.

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