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Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Die Gemeinsame (GAP) der Europäischen Union steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Aufgrund unberechenbarer Wetterbedingungen und anhaltender Bauernproteste hat sich gezeigt, dass die aktuelle GAP zu unflexibel und bürokratisch ist. Bereits umgesetzte politische Änderungen, wie die Aufhebung der Stilllegungspflicht und Anpassungen bei den Konditionalitätskontrollen, erfordern noch gesetzliche Anpassungen, um in der kommenden Saison rechtskräftig zu werden. Die Meinungen zu diesen Änderungen sind vielfältig und kontrovers.

Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung

Geplant sind verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der GAP. Unter anderem sollen bei schlechten Witterungsbedingungen Ausnahmen für die GLÖZ-Standards (Gute Landwirtschaftliche und Ökologische Zustände) ermöglicht werden. Ebenso sollen der Mindestanteil nichtproduktiver Flächen aufgehoben und Konditionalitätskontrollen bei kleinen Betrieben bis 10 entfallen. Weitere Maßnahmen betreffen den Wegfall des Genehmigungsverfahrens für die Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Flächen sowie die Lockerung des Verbots der Umwandlung von Dauerkulturen in Ackerland in Moorgebieten.

Einführung der sozialen Konditionalität

Ein zentraler Bestandteil der neuen GAP ist die Einführung der „sozialen Konditionalität“. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Landwirtschaft zu fördern und zu einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Zukünftig sollen Verstöße gegen bestimmte arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften mit Verwaltungssanktionen belegt werden.

Reaktionen und Bedenken

In einer Anhörung warnte der Deutsche (DBV) vor zusätzlicher Bürokratie durch die soziale Konditionalität. Der bereits hohe bürokratische Aufwand für Landwirte, Berater und Behörden sollte nicht weiter erhöht werden. Es gibt jedoch auch Stimmen, die eine generelle Reduzierung der Bürokratielast fordern, da diese für viele Betriebe kaum noch überschaubar ist.

Unterstützung der sozialen Konditionalität

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt die Einführung der sozialen Konditionalität. Sie sehen darin eine Chance, die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig fordern sie erweiterte Vor-Ort-Kontrollen und die Schaffung einer Beschwerdestelle, um Verstöße zu melden und eine erfolgreiche Umsetzung der sozialen Konditionalität sicherzustellen.

Kritik an der Aufhebung der Stilllegungspflicht

Die Aufhebung der Stilllegungspflicht stößt auf Kritik, insbesondere im Hinblick auf die Biodiversität. Die Maßnahme wird als Rückschritt für die Biodiversität in der Agrarlandschaft angesehen. Es werden Vorschläge diskutiert, um den Wegfall der Brachflächen zu kompensieren und sicherzustellen, dass die neuen Maßnahmen attraktiv genug sind, um weiterhin Umweltleistungen in der Landwirtschaft zu fördern.

Die geplanten Änderungen der GAP und die damit verbundenen Maßnahmen zur sozialen Konditionalität sowie zur Entbürokratisierung sind weitreichend und komplex. Sie sollen dazu beitragen, die Landwirtschaft in der EU flexibler und sozial gerechter zu gestalten. Die kommenden Beratungen und Gesetzesänderungen werden entscheidend sein, um die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik festzulegen und den Bedürfnissen der Landwirte gerecht zu werden.

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