Die Europäische Kommission hat im Dezember 2024 einen Vorschlag vorgelegt, nach dem die Zulassung des Herbizids Flufenacet nicht verlängert werden soll. Dieser Schritt stützt sich auf die Gesamtheit der verfügbaren wissenschaftlichen Daten. Als Reaktion darauf hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Deutschland begonnen, die Rücknahme aller nationalen Zulassungen für Pflanzenschutzprodukte, die Flufenacet enthalten, zu prüfen.
Das BVL erwartet, dass eine Entscheidung über das Ende der Genehmigung von Flufenacet durch die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten bald gefällt wird. Infolgedessen sieht die Behörde derzeit keine Notwendigkeit, eigenständig in die nationalen Zulassungen einzugreifen. Es wird davon ausgegangen, dass die EU-Durchführungsverordnung im März 2025 verabschiedet wird, was den einheitlichen Rahmen der EU für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln widerspiegelt.
Nach der offiziellen Veröffentlichung und Verabschiedung der Durchführungsverordnung wird das BVL eine Fachmeldung herausgeben, die Details zu den betroffenen deutschen Zulassungen sowie die festgelegten Fristen für den Verkauf und die Verwendung der vorhandenen Bestände enthält. Basierend auf diesen Informationen werden die Zulassungen für Flufenacet anschließend formell widerrufen.