Die geplanten Änderungen am Düngerecht der Bundesregierung befinden sich in einer Sackgasse, da die Verschärfung der Stoffstrombilanzverordnung durch den angestrebten Bürokratieabbau infrage gestellt wird. Die Bundesregierung hat ihre Pläne zur Verschärfung der Verordnung zurückgezogen und verfolgt nun einen milderen Ansatz in Bezug auf die Düngung.
Am 22. März gab die Bundesregierung während einer Sitzung des Bundesrates eine Erklärung ab, in der sie zehn Punkte zur Entlastung der Landwirte ankündigte, einschließlich einer angepassten Ausrichtung der Stoffstrombilanzverordnung. Die Anpassungen umfassen unter anderem die Vereinheitlichung von Dokumentationsfristen und die Einführung von Bagatellgrenzen.
Bereits vor der Osterpause hatte die Bundesregierung die Beratungen zum Düngerecht im Bundestag ausgesetzt, obwohl die Verabschiedung des Gesetzes bereits geplant war. Zusätzlicher Widerstand kam von den Bundesländern. Auf der Agrarministerkonferenz am 15. März forderten elf Bundesländer die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung, hauptsächlich wegen des Bedarfs an Bürokratieabbau.
Ein überarbeiteter Entwurf des Düngerechts wurde von der Bundesregierung bereits im August des letzten Jahres vorgelegt. Der Entwurf beinhaltete unter anderem strengere Vorschriften für betriebliche Stoffstrombilanzen und ein Wirkungsmonitoring zur Erfassung der bundesweiten Auswirkungen der Düngerverordnung. So sollten beispielsweise Betriebe ab einer Größe von 15 Hektar (bisher 20 Hektar) eine Stoffstrombilanz erstellen müssen.
Die Novelle ist laut Bundesregierung notwendig, um EU-Recht umzusetzen und drohende Strafzahlungen von der EU zu vermeiden. Trotz mehrfacher Beratungen seit August 2023 gibt es jedoch kritische Stimmen aus dem Landwirtschaftsausschuss, die den zusätzlichen Aufwand für Betriebe bemängeln. Der Bauernverband hebt hervor, dass vergleichbare Forderungen im EU-Recht nicht vorgesehen sind.