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Landgericht bestätigt: Rauchverbot für Nachbarn wegen Immissionen

Landwirte und Hausbesitzer, die auf Holz als Brennstoff setzen, stehen häufig vor Herausforderungen durch Emissionen. Ein aktueller Fall in einem Wohngebiet verdeutlicht die Problematik: Ein Kläger fordert seinen Nachbarn auf, das Verbrennen von Holz einzustellen, da er unter massiven Rauch- und Geruchsbelästigungen leidet. Diese Belästigungen wurden durch ein Sachverständigengutachten als erheblich eingestuft.

Technische Mängel als Ursache

Das Gutachten ergab, dass die Heizung des Beklagten aufgrund einer fehlerhaften Frischluftzufuhr nicht optimal funktionierte. Dadurch kam es zu unvollständigen Verbrennungen, die erhebliche Mengen an unverbrannten Kohlenwasserstoffen und Staub freisetzten. Der Experte empfahl unter anderem, den Brenner im Volllastbereich zu betreiben und die Abgase höher abzuleiten, um die Emissionen besser zu verteilen.

Rechtliche Auseinandersetzung

Das Amtsgericht wies zunächst die Klage ab, da es die Belästigung als unwesentlich einstufte. Doch der Kläger ging in Berufung. Das Landgericht hob das erstinstanzliche Urteil auf und untersagte dem Beklagten das Erzeugen von Rauch, der zu unzumutbaren Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks führt. Gemäß § 1004 I BGB hat der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung solcher Immissionen.

Gutachten bestätigt erhebliche Belästigung

Das Berufungsgericht berücksichtigte sowohl Zeugenaussagen als auch das Gutachten des Vorprozesses. Der Sachverständige betonte, dass die Immissionen qualitativ erheblich belästigend waren. Trotz Meldungen von Zeugen über eine Reduzierung der Belästigungen umhüllten Rauchschwaden weiterhin deren Häuser.

Eine Überschreitung der Geruchs-Immissions-Richtlinie (GIRL) für Industrieanlagen lag zwar nicht vor, jedoch sind für private Heizungsanlagen niedrigere Toleranzwerte anzusetzen. Da sich die Anlage in einem Wohngebiet befindet, wurde festgestellt, dass durchschnittliche Menschen den Rauch deutlich wahrnehmen können.

Lösungsmöglichkeiten für Landwirte

Für Landwirte bedeutet dies, dass sie bei der Nutzung von Holzheizungen technische Anpassungen vornehmen sollten, um Immissionen zu minimieren. Dabei können korrekt eingestellte Brenner und optimierte Abgasleitungen helfen. Eine wirtschaftlich zumutbare Umstellung ist möglich und schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen.

Mit Material von Landgericht Stade U Az.: 5 S 75/08, AG Stade Az.: 63 C 1360/06

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