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EU reagiert auf Sorgen der Landwirtschaft zum Mercosur-Abkommen

Viele landwirtschaftliche Betriebe in Europa blicken mit wachsender Unsicherheit auf das geplante Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Die Europäische Kommission hat nun einen Entwurf vorgelegt, der auf diese Bedenken eingeht und Schutzmechanismen für sensible Agrarbereiche festschreibt.

Am Mittwoch präsentierte die Kommission einen Verordnungsentwurf, der die bilateralen Schutzklauseln des Mercosur-Abkommens verbindlich in das EU-Recht integrieren soll. Ein zentraler Punkt sieht vor, den bevorzugten Marktzugang für Waren aus den Mercosur-Staaten zeitweise auszusetzen, wenn dies zum Schutz europäischer Produkte erforderlich ist. Damit soll verhindert werden, dass große Importmengen die Märkte in der EU destabilisieren.

Eine Liste mit 23 sensiblen Produkten, darunter Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch, verschiedene Milchprodukte, Reis, Mais und daraus hergestellte Erzeugnisse, Honig, Eier, Knoblauch, Zucker, Ethanol, Spirituosen und Biodiesel, bildet die Grundlage für gezielte Schutzregelungen. Für diese Produkte sollen regelmäßig Marktanalysen erstellt werden, um mögliche Marktverzerrungen frühzeitig zu erkennen.

Die Kommission plant, dem Rat und dem Europäischen Parlament halbjährlich Berichte vorzulegen. Diese sollen Aufschluss über die Entwicklung der Importmengen und deren Auswirkungen auf die EU-Märkte geben. Ziel ist es, Risiken für einzelne Sektoren rechtzeitig zu identifizieren und bei Bedarf Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Ein Eingreifen soll erfolgen, wenn die Preise von Importwaren aus den Mercosur-Staaten mindestens zehn Prozent unter denen vergleichbarer EU-Erzeugnisse liegen und gleichzeitig ein Anstieg der Einfuhren um mehr als zehn Prozent oder ein Preisrückgang um denselben Wert festgestellt wird. Dabei sollen nicht nur die EU-weiten Daten, sondern auch die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.

Wird ein ernsthafter Schaden oder die Gefahr eines solchen Schadens festgestellt, kann die Europäische Union die gewährten Zollvorteile für betroffene Produkte vorübergehend aussetzen. Die Kommission verpflichtet sich, auf fundierte Anträge der Mitgliedstaaten rasch zu reagieren und entsprechende Untersuchungen einzuleiten.

In Fällen mit akutem Risiko sind vorläufige Maßnahmen innerhalb von höchstens 21 Tagen vorgesehen. Die vollständige Prüfung soll spätestens nach vier Monaten abgeschlossen sein.

Der Verordnungsentwurf muss nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat der Europäischen Union bestätigt werden.

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