In der deutschen Agrarpolitik gibt es derzeit bedeutende Diskussionen über die Zukunft der sogenannten „Roten Gebiete“. Diese Debatte wird von den Bundesländern Bayern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen vorangetrieben, die eine Abschaffung dieser Zonen anstreben. Stattdessen schlagen sie vor, betriebliche Stickstoff- und Phosphatobergrenzen einzuführen. Der Vorschlag soll auf der kommenden Agrarministerkonferenz (AMK) in Bad Reichenhall unter bayerischem Vorsitz diskutiert werden.
Erneuerung des Düngekonzepts
Die Initiative der drei Bundesländer sieht vor, die Ausweisung von Roten Gebieten durch eine Kombination aus bedarfsgerechten Nährstoffobergrenzen zu ersetzen. Die Kontrolle dieser Obergrenzen soll durch bestehende Systeme wie das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und das Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier) erfolgen. Diese neue Regelung könnte sowohl die Bürokratie als auch die Konflikte mit betroffenen Landwirten verringern, so die Verfasser des Vorschlags.
Neue Anforderungen für Betriebe
Laut dem Konzept müssen bestimmte landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Auflagen erfüllen. So sollen Biogasbetriebe eine spezifische Bilanz erstellen und Betriebe mit mehr als drei Großvieheinheiten je Hektar zusätzliche Stallbilanzen führen. Zudem ist geplant, dass Agrarhändler jährlich den Einkauf von Mineraldünger melden sollen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, welches auch darauf abzielt, den Gewässerschutz zu verbessern.
Herausforderungen bei der EU-Abstimmung
Bayern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen erkennen an, dass ein solcher Systemwechsel innerhalb der EU abgestimmt werden muss. Sie sind jedoch zuversichtlich, dass ihre Vorschläge den EU-Richtlinien entsprechen und gleichzeitig die bürokratische Belastung für Landwirte reduzieren könnten. Ein flankierendes Monitoring-System soll sicherstellen, dass die neuen Maßnahmen effektiv umgesetzt werden.
Kritikpunkte und alternative Ansätze
Trotz des Optimismus der drei Länder ist unklar, ob ihr Vorschlag auf der AMK die nötige Unterstützung finden wird. Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk betonte gegenüber AGRA Europe, dass nicht alle Landwirte gleich behandelt werden sollten. Er forderte spezifische Maßnahmen dort umzusetzen, wo sie notwendig sind, während Regionen ohne Grundwassergefährdung entlastet werden sollten.
Baden-Württemberg bleibt bei Roten Gebieten
Baden-Württemberg plant weiterhin an den Roten Gebieten festzuhalten. Nach ihrem Konzept können Regionen mit hoher Grundwasserbelastung gezielt identifiziert werden. Das Konzept sieht vor, dass Landwirte durch kulturbezogene Nmin-Untersuchungen nachweisen können, dass sie gewässerschonend wirtschaften. Bei Einhaltung bestimmter Referenzwerte könnten sie von zusätzlichen Auflagen befreit werden.
