Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass der Handelsteil des Mercosurabkommens vorläufig angewendet werden kann. Diese Entscheidung erfolgte, nachdem Uruguay und Argentinien als erste Mercosurstaaten das Abkommen ratifiziert haben. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, dass die vorläufige Anwendung möglich ist, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vereinbarungen auf Antrag des EU-Parlaments noch prüft.
Freihandel ohne Parlamentszustimmung
Das Abkommen kann auch ohne die Zustimmung des EU-Parlaments vorläufig in Kraft treten, sofern mindestens ein Staat aus dem Mercosur das Abkommen ratifiziert hat. Brasilien und Paraguay werden voraussichtlich bald folgen, wie von der EU-Kommission erwartet wird. Von der Leyen betonte, dass sie in den letzten Wochen intensive Gespräche mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament geführt habe.
Bedeutung für die Wirtschaft
Bayerns Europaminister Eric Beißwenger von der CSU sieht in dem Abkommen zahlreiche Vorteile. Er hebt hervor, dass es neue Chancen für zentrale Exportbranchen wie Maschinenbau und Fahrzeugtechnik bietet und den Zugang zu wichtigen Wachstumsregionen in Südamerika eröffnet. Beißwenger ist überzeugt, dass durch spezielle Schutzmechanismen keine Nachteile für Land- und Forstwirte entstehen werden. Vielmehr könnten auch diese von neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten profitieren.
Schutzklauseln für die Landwirtschaft
Das Abkommen enthält spezifische Schutzklauseln, um die heimische Landwirtschaft zu schützen. Diese greifen bei übermäßigen Importmengen oder starken Preisverfällen ein. Im Detail sind beispielsweise zollfreie Kontingente für Rindfleisch (99.000 Tonnen) und Geflügelfleisch (180.000 Tonnen) festgelegt worden. Auch für Zucker und Ethanol wurden Mengen definiert. Im Gegenzug erhält die EU Zollerleichterungen für bestimmte Agrarprodukte wie Milchprodukte oder Schweinefleisch.
