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Kulap-Streit: Kritik an Abschaffung der Fruchtfolgen-Maßnahme

In Bayern sorgt eine Entscheidung der Agrarministerin Michaela Kaniber für erhebliche Diskussionen unter Landwirten und Umweltverbänden. Ab 2025 wird die Fördermaßnahme „Vielfältige Fruchtfolgen zum Humusaufbau“ im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (Kulap) nicht mehr angeboten. Dieses Programm ist das größte seiner Art in Deutschland und stellt einen zentralen Baustein der Agrarpolitik des Freistaats dar.

Die geplante Streichung dieser spezifischen Maßnahme wird mit der Übererfüllung der im Nationalen Strategieplan gesetzten Ziele begründet. Das Landwirtschaftsministerium sieht darin einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Für Neuanträge ab 2025 wird lediglich die Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolgen mit blühenden Kulturen“ weitergeführt. Bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Die Reaktionen auf diese Ankündigung sind überwiegend kritisch. Insbesondere die Streichung der gut dotierten Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt“ (K33), die Landwirten 325 € pro Hektar bietet, stößt auf Unverständnis. Seit ihrer Einführung haben fast 2.000 Betriebe diese Förderung beantragt. Die Vorgaben sahen vor, dass mindestens 40% der Fruchtfolge aus Humusbildnern wie Ackerfutter oder Gräsern bestehen müssen, während der Anteil an Humuszehrern wie Mais oder Kartoffeln 20% nicht überschreiten darf.

Besonders Bio-Betriebe und Milchviehhalter, die bereits einen hohen Anteil an Kleegras in ihrer Fruchtfolge haben, nutzen dieses Programm intensiv. Die Landesvereinigung für ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ) kritisiert die Streichung als gravierenden Rückschritt im Klimaschutz und fordert die Wiedereinführung der Maßnahme, um das Vertrauen der Landwirte nicht zu gefährden und die Klimawirksamkeit zu erhalten.

Auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) sieht in der Abschaffung der Förderung einen Affront gegen die bayerischen Milchbauern, die finanzielle Einbußen befürchten müssen. Ministerin Kaniber verteidigt die Entscheidung und betont, dass die finanzielle Unterstützung für die Umstellung auf ökologischen Landbau auf einem hohen Niveau gehalten wird. Sie weist darauf hin, dass die Umstellung auf biologische Landwirtschaft in den letzten Jahren trotz maximaler Förderung nur zögerlich vorangeschritten ist.

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