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Bundeskabinett beschließt Liberalisierung des Nutzhanfanbaus

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Nutzhanfanbaus verabschiedet, der von Bundesagrarminister Cem Özdemir eingebracht wurde. Ziel dieser Gesetzesinitiative ist es, deutschen Landwirten den Anbau von Nutzhanf zu erleichtern und den rechtlichen Rahmen dafür zu liberalisieren, wie aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hervorgeht.

Im Kern der Neuregelung steht die Aufhebung der sogenannten Missbrauchsklausel. Bisher musste nachgewiesen werden, dass Hanfpflanzen nicht zu Rauschzwecken verwendet werden, was zu einer restriktiven Handhabung geführt hat. Diese Klausel wird nun abgeschafft, was auch den Indoor-Anbau von Nutzhanf in Gewächshäusern ermöglicht. Die bisherige Regelung wurde als zu streng angesehen und hat laut BMEL viele Bauern und Händler in rechtliche Schwierigkeiten gebracht, da der Ausschluss einer Nutzung zu Rauschzwecken oft schwer nachweisbar war.

Mit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes hat die Bundesregierung festgestellt, dass die alte Missbrauchsklausel nicht mehr zeitgemäß ist und somit abgeschafft werden soll. Bundesminister Özdemir unterstrich, dass die Klausel zuvor viele seriöse Nutzhanf-Anbauer kriminalisiert habe und es an der Zeit sei, eine Veränderung herbeizuführen, um die Branche zu stärken und weiterzuentwickeln.

Die Anbaufläche für Nutzhanf lag in Deutschland im Jahr 2023 bei etwa 5.800 Hektar, eine Fläche, die sich in den letzten Jahren weniger stark erweitert hat, als von der Bundesregierung erhofft. Dies wird auf wirtschaftliche Hürden und den hohen bürokratischen Aufwand zurückgeführt, den die bisherige Gesetzeslage mit sich brachte. Die strikte Missbrauchsklausel führte zudem zu einem hohen Risiko strafrechtlicher Konsequenzen für die Landwirte und Händler.

Nutzhanf ist besonders wegen seiner geringen Ansprüche an den Boden, seiner bodenverbessernden Wirkung und seiner vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten geschätzt. Die Samen des Hanfs werden beispielsweise in Lebensmitteln wie Müsli oder zur Herstellung von Speiseöl verwendet, während die Fasern in der Produktion von Baustoffen, Verbundwerkstoffen, Papier und Seilen zum Einsatz kommen. Auch in der Herstellung von Tees, Kosmetikprodukten und Arzneimitteln finden Nutzhanfprodukte Verwendung.

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