Ein aktueller Rechtsstreit im Bereich der Forstwirtschaft lenkt die Aufmerksamkeit auf die Frage der Führerscheinklassen für Holztransporte. Ein Forstunternehmen sieht sich mit einem polizeilichen Stopp konfrontiert, nachdem ein Sattelzug mit Baumstämmen angehalten wurde. Die Polizei verweigerte die Weiterfahrt und stellte infrage, ob die Fahrerlaubnisklasse T für diesen Transport ausreichend sei.
Streit um Führerscheinregelungen
Die Diskussion entbrannte darüber, ob der Transport von Rundholz als land- oder forstwirtschaftlicher Transport eingestuft werden kann. Das Fuhrunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bietet Dienstleistungen in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft an und nutzte einen MAN Agrotruck. Dieser war mit einem grünen Kennzeichen als Ackerschlepper zugelassen und sollte Holz zum Sägewerk transportieren.
Die Verkehrspolizei argumentierte, dass es sich um gewerblichen Güterverkehr handele, der nach dem Güterkraftverkehrsgesetz eine Fahrerlaubnis der Klasse CE erfordert. Der Fahrer besaß jedoch nur die Klassen B und T. Die Kontrolle ergab zudem Geschwindigkeitsüberschreitungen jenseits der zulässigen 60 km/h.
Gerichtliche Auseinandersetzung
Das Fuhrunternehmen reichte Klage beim Verwaltungsgericht ein und beantragte, festzustellen, dass für ihre Transporte die Klasse T ausreichend sei. Es befürchtet strafrechtliche Konsequenzen sowie Bußgeldverfahren wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Fahrpersonalverordnung.
Das Gericht stellte fest, dass nicht die Polizei über notwendige Führerscheinklassen entscheidet. Trotz temporärer Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde festgestellt, dass das Unternehmen als land- und forstwirtschaftliches Lohnunternehmen tätig ist und somit von rechtlichen Privilegien Gebrauch machen kann.
Klarstellungen des Gerichts
Laut Gerichtsurteil kann das Fuhrunternehmen weiterhin Transporte mit der Klasse T durchführen, sofern Bedingungen wie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h eingehalten werden. Wichtig ist auch, dass das transportierte Gut vom Auftraggeber selbst im Rahmen seiner land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit hergestellt wurde.
Das Urteil zeigt auf, wie wichtig klare Regelungen für den Einsatz von Fahrzeugen im land- und forstwirtschaftlichen Kontext sind. Zukünftig sollte das Unternehmen sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für die Privilegierung erfüllt sind, um weiteren Konflikten aus dem Weg zu gehen.
Quelle: Mit Material des Verwaltungsgerichts Bayreuth (Urteil vom 06.07.2021 – B 1 K 21.296).
