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Tierverluste durch Blauzunge: Entschädigung für Niedersachsen

Die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit hat in den letzten Wochen in deutlich zugenommen, was zu einem erheblichen Anstieg der Tierverluste geführt hat. Aufgrund dieser Entwicklung können niedersächsische nun unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Entschädigungen von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) beantragen.

Die TSK hat angekündigt, ab sofort Härtebeihilfen für die von Schafen und Ziegen gegen den Serotyp BTV-3 der Blauzungenkrankheit zu gewähren. Jedes geimpfte Schaf oder jede Ziege wird mit einem Betrag von 3 Euro unterstützt. Ab dem Jahr 2025 ist zudem geplant, auch für die Impfung von Rindern eine Härtebeihilfe in Höhe von 4 Euro pro grundimmunisiertem Tier zu gewähren.

Darüber hinaus bietet die TSK finanzielle Unterstützung für BTV-3-bedingte Tierverluste, allerdings nur, wenn die Tiere rechtzeitig gegen den Serotyp BTV-3 geimpft wurden. Für ein verendetes erwachsenes Rind können pauschal 1.000 Euro, für 90 Euro und für Ziegen 60 Euro gewährt werden. Jedoch sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, um die Anspruchsberechtigung sicherzustellen. Für gilt, dass der gesamte Bestand vollständig grundimmunisiert sein muss, die Impfung muss im HI-Tier-System registriert sein, der Tod oder die Euthanasie muss auf eine BTV-3-Infektion zurückzuführen sein, ein positiver PCR-Nachweis für BTV-3 muss vorliegen und es müssen mindestens drei Tiere verendet oder euthanasiert worden sein.

Für Schafe und Ziegen sind ähnliche Voraussetzungen festgelegt: Alle Tiere ab einem Alter von drei Monaten müssen grundimmunisiert sein, die Impfung muss in HI-Tier eingetragen sein, BTV-3-typische klinische Symptome müssen durch den betreuenden Tierarzt bestätigt werden, und es müssen mindestens fünf Tiere verendet sein. Zudem muss eine Übersterblichkeit von mindestens 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr nachgewiesen werden.

Die Finanzierung dieser Härtefallbeihilfen erfolgt durch die Beiträge der Tierhalter, die in die Tierseuchenkasse einzahlen. Ursula Gerdes, die Vorsitzende der TSK, äußerte sich kritisch über die ausbleibende finanzielle Unterstützung des Landes Niedersachsen und betonte die Notwendigkeit staatlicher Hilfe in dieser Krisensituation gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk (NDR). Die aktuellen Maßnahmen und Unterstützungen sind entscheidend, um die betroffenen Tierhalter zu entlasten und das Risiko weiterer Verbreitung der Krankheit zu minimieren.

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