Die Diskussion um den Schutz des Grundwassers vor übermäßiger Düngung spitzt sich zu. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2025, das die Ausweisung sogenannter roter Gebiete in Bayern betrifft, haben mehrere Bundesländer die strengen Düngeregeln in besonders nitratbelasteten Regionen ausgesetzt. Diese Entscheidung stößt bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf erheblichen Widerstand.
DUH reicht Eilantrag ein
Um den Schutz des Grundwassers in Niedersachsen sicherzustellen, hat die DUH einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Ziel ist es, zu verhindern, dass zum Beginn der aktuellen Düngesaison Gebiete mit bereits schlechtem chemischen Zustand durch übermäßige Düngung weiter belastet werden. Laut der Umweltschutzorganisation sollte in diesen roten Gebieten die Stickstoffdüngung um 20 % unter dem Bedarf der Anbaukultur liegen. Zudem sind verlängerte Sperrfristen für die Düngung im Winterhalbjahr sowie spezielle Regelungen für Zwischenfrüchte vorgesehen.
Kritik an Niedersachsen
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich kritisch zur Situation in Niedersachsen, das er als „Zentrum der industriellen Tierhaltung“ bezeichnete. Dort sei das Grundwasser oft in einem besorgniserregend schlechten Zustand, wobei Grenzwerte von 50 mg Nitrat pro Liter teils deutlich überschritten würden. Er hält es für fahrlässig, in solchen Gebieten die Düngeregeln zu lockern.
Fehlende Übergangsregelungen
Müller-Kraenner kritisierte zudem das Bundeslandwirtschaftsministerium dafür, dass es trotz mehrfacher Aufforderungen aus den Ländern weder Übergangsregelungen geschaffen noch einen Zeitplan für eine Überarbeitung der Düngeverordnung vorgelegt habe. Ohne diesen könnte ein Flickenteppich an Regelungen entstehen, was wiederum ein Vertragsverletzungsverfahren der EU nach sich ziehen könnte.
Urteil nur für Bayern relevant?
Die DUH argumentiert, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eigentlich nur direkte Auswirkungen auf Bayern habe und nicht einfach von anderen Bundesländern übernommen werden könne. Selbst wenn durch das Urteil eine Regelungslücke entstanden sei, rechtfertige dies nicht die Aussetzung strengerer Düngeregeln in nitratbelasteten Gebieten. Diese sind zentraler Bestandteil sowohl der EU-Nitratrichtlinie als auch der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie des Urteils des Europäischen Gerichtshofs von 2018 zur Beilegung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland.
