Die Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW), die bisher in dreijährigen Programmphasen organisiert war, wird ab 2025 durch ein System mit flexibleren Kündigungsbedingungen ersetzt. Ab dem kommenden Jahr entfällt die zeitliche Begrenzung, stattdessen können Mäster mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende aus dem Programm ausscheiden. Für eine wirksame Kündigung bis zum 31. März 2025 muss die Kündigung daher spätestens am 31. Dezember 2024 beim zuständigen Bündler eingereicht sein.
Ab dem 1. April 2025 gelten neue Anforderungen für alle Schweinebetriebe, die an der Initiative teilnehmen. Neue Einrichtungen, die ab Januar 2025 betrieben werden, müssen bereits ab diesem Zeitpunkt drei Buchtenstrukturierungselemente oder einen Auslauf vorweisen und 12,5 Prozent mehr Platz bieten als gesetzlich erforderlich. Diese Anforderungen müssen auch von Mästern erfüllt werden, die sich entscheiden, das Programm zu verlassen.
Zur Überprüfung, ob die neuen Kriterien eingehalten werden, wird ein Abschlussaudit durchgeführt. Sollten die Vorgaben nicht erfüllt sein, droht den Betrieben eine Vertragsstrafe, die von der Trägergesellschaft der ITW festgelegt und im Sanktionsausschuss verhandelt wird.
Mäster, die planen, im ersten Quartal 2025 neue Ferkel einzustallen, sollten daher frühzeitig, mindestens drei Monate im Voraus, ihre Teilnahme kündigen. Nach dem Abschlussaudit verliert der Betrieb zwar nicht seine Zulassung, behält jedoch bis zum Kündigungstermin den Anspruch auf den Preisaufschlag für die gelieferten Tiere.
Um die Kontinuität zwischen Ferkelaufzucht und Mästerei zu fördern, führt die ITW ab 2025 einen erhöhten ITW-Bonus ein, von dem sowohl Ferkelaufzüchter als auch Mäster profitieren. Finanzielle Anreize bestehen für Aufzüchter, die schon vor November 2022 Mitglied waren und an ITW-Mäster liefern.
Mit den neuen Regelungen, die am 1. April 2025 in Kraft treten, muss jeder Mäster nachweisen, dass ausschließlich ITW-Ferkel eingestallt wurden oder dass der Ferkelaufzüchter ITW-Mäster beliefert. Änderungen in Bezug auf Nicht-ITW-Tiere müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Einstallung gemeldet werden. Bei einer Rückkehr zu ITW-Tieren erhöht sich der Zuschlag nach einer Frist von 3,5 Monaten wieder.