Mit dem Beginn der Weidesaison treten in Deutschland neue Regelungen zur Bejagung des Wolfs in Kraft. Diese Anpassungen sind das Ergebnis einer Novelle des Bundesjagdgesetzes, die kürzlich vom Bundestag beschlossen wurde. Für Weidetierhalter bedeutet dies eine Erleichterung, da Problemwölfe unter bestimmten Bedingungen nun leichter entnommen werden können.
Neue Regelungen für die Wolfsbejagung
Laut Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer bietet die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht klare und praxistaugliche Vorgaben. Diese Maßnahmen ermöglichen es, dort aktiv zu werden, wo traditionelle Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde nicht mehr ausreichen. Besonders in den alpinen Regionen wird diese Anpassung als notwendig erachtet. Wölfe gelten als problematisch, wenn sie Nutztiere reißen oder in Wohngebieten auffällig werden. In solchen Fällen ist eine ganzjährige Entnahme möglich.
Bedingungen für ein aktives Bestandsmanagement
In Gebieten mit einem günstigen Erhaltungszustand des Wolfsbestandes, außer in den Alpenregionen, ist ein aktives Bestandsmanagement nun möglich. Hierzu sind die Behörden verpflichtet, Managementpläne zu erstellen, die sicherstellen, dass der Erhaltungszustand trotz Jagd gewahrt bleibt. Das bedeutet auch die Festlegung von Quoten zur Regulierung der Populationen. Der Bayerische Bauernverband und der Deutsche Bauernverband hatten sich für eine pauschale Quote von 40 % ausgesprochen, jedoch wurde dieser Vorschlag vom Bundestag nicht umgesetzt. Die Entnahme im Rahmen des Bestandsmanagements ist nur zwischen Juli und Oktober erlaubt.
Regelungen für nicht schützbare Weidegebiete
In Regionen ohne einen günstigen Erhaltungszustand wie den Alpen können Länder wie Bayern spezielle Weidegebiete ausweisen, in denen Problemwölfe leichter entnommen werden dürfen. Die Jagd ist hier unabhängig von Schonzeiten zulässig, vorausgesetzt es liegt ein Sachverständigengutachten vor, das Schäden trotz vorhandener Schutzmaßnahmen bestätigt.
Anforderungen an die Bundesländer
Der Deutsche Bauernverband drängt auf eine schnelle Umsetzung einer Bundesverordnung mit klaren Vorgaben zu Entnahmequoten und Weidegebietskriterien sowie auf praxistaugliche Managementpläne von Seiten der Länder. Zudem wird eine gesicherte Finanzierung präventiver Maßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefordert.
Kritik und Ausblick
Trotz der positiven Resonanz seitens der Landwirtschaft fordern Naturschützer und Vertreter der Grünen eine kritische Überprüfung der gelockerten Jagdregelungen. In fünf Jahren soll die Bundesregierung dem Bundestag Bericht erstatten über die Wirksamkeit und mögliche Anpassungsbedarfe dieser Regelungen. Derzeit gibt es in Deutschland 219 Wolfsrudel, wobei die Zahl der durch Wölfe gerissenen Nutztiere 2024 auf etwa 4.300 gestiegen ist.
