Anzeige
 

Anpassungen im Tierwohlprogramm: Neue Vorgaben und Übergangsfristen

Die jüngsten Anforderungen der Initiative Tierwohl (ITW) zur Anpassung der Buchtenstrukturen haben in der Landwirtschaft für erheblichen Diskussionsbedarf gesorgt. Die kurzfristig eingeführten Richtlinien, die Änderungen wie das Einbauen von Trenn- und Kontaktgittern vorsehen, stellen viele Landwirte vor logistische Herausforderungen. Insbesondere die fristgerechte Umsetzung bereitet Schwierigkeiten, da Stallflächen noch belegt sind oder benötigtes Material verspätet ankommt.

Die ITW hat auf die Bedenken der Landwirte reagiert und entsprechende Regelungen für den Übergang angekündigt. Landwirte, die bis zum 1. April 2025 den Schweinen mindestens 12,5 % mehr Platz bieten und die neuen Strukturvorgaben umsetzen, können bei einer fehlerfreien Prüfung ein positives Audit und somit die A-Bewertung für die Lieferberechtigung erwarten.

Falls die Vorgaben bis zum Stichtag nicht oder nur teilweise realisiert sind, besteht dennoch die Chance auf ein positives Auditergebnis, sofern die Verzögerungen nachvollziehbar begründet werden können. Als nachvollziehbar gilt, wenn die Mastbuchten vor dem 1. Januar 2025 belegt waren und somit keine Umbauten möglich waren (E-Bewertung). Ebenso wird ein Aufschub gewährt, wenn trotz rechtzeitiger Planung die Umsetzung aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht fristgerecht erfolgen konnte (E-Bewertung).

Ein negatives Audit wird erteilt, wenn offensichtlich ist, dass Tiere ab dem ersten Quartal 2025 neu eingestallt wurden, ohne dass die neuen Platzangebote umgesetzt wurden, oder wenn der Landwirt die fristgerechte Umsetzung der Buchtenstrukturierung nicht glaubhaft darlegen kann. Diese Regelungen sind vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 gültig.

Zusätzlich bietet die ITW eine dreimonatige Übergangsphase und eine „Pausenfunktion“, die Landwirten die Möglichkeit gibt, ihre Teilnahme bis zum 30. Juni 2025 auszusetzen, sollten sie mehr Zeit benötigen, um über die Umsetzung der Buchtenstruktur zu entscheiden. Diese Option ist ab dem 1. Januar 2025 verfügbar und soll den Betrieben Flexibilität gewähren, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen, ohne ihre Teilnahme an der Initiative unterbrechen zu müssen. Ab dem 1. April 2025 wird jedoch keine E-Bewertung mehr erteilt.

Weitere Nachrichten

Kritik an Ausführungshinweisen zur Nutztierhaltung

Die Konkretisierung des Tierschutzgesetzes und der Haltungsverordnung erfolgt durch Ausführungshinweise. Diese sollen die gesetzlichen Vorgaben genauer bestimmen. Juristen kritisieren jedoch, dass bei...

Lumpy Skin-Krankheit breitet sich weiter nach Westen aus

Die Verbreitung der Hautknotenkrankheit setzt sich in Europa fort. Betroffen ist nun ein Rinderbetrieb im französischen Département Jura, lediglich 200 Kilometer von...

Maissilage richtig anlegen – Qualität durch gezieltes Silomanagement

Für die Milchviehfütterung spielt der Erntezeitpunkt des Silomaises eine zentrale Rolle. Maßgeblich ist dabei der Trockensubstanzgehalt, der je nach Zusammensetzung der Ration...

Blauzungenkrankheit breitet sich in Kärnten stark aus

In Kärnten nimmt die Zahl der Fälle von Blauzungenkrankheit weiterhin zu. Bereits Anfang August wurde erstmals das Virus des Serotyps 8 im...

Größter ASP-Ausbruch des Jahres in Lettland gemeldet

In Lettland ist ein großflächiger Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt worden. Betroffen ist ein Schweinehaltungsbetrieb in der Gemeinde Āķibuļi, in dem...