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Frankreich plant, die Benennung von veganen Produkten nach Fleisch zu untersagen.

Neue Regulierungen für die Benennung veganer Produkte in Frankreich

In einem bemerkenswerten Schritt zur Regulierung der Vermarktung pflanzlicher Produkte hat die französische Regierung entschieden, die Verwendung herkömmlicher Fleischbezeichnungen für vegane Imitate einzuschränken. Dieser Vorstoß zielt darauf ab, Klarheit in der Produktkennzeichnung zu schaffen und Verbraucher vor möglicher Verwirrung zu schützen. Gemäß den neu eingeführten Richtlinien wird es Herstellern von Fleischersatzprodukten untersagt, Begriffe wie ?Steak?, ?Filet?, ?Schnitzel? oder ?Schinken? zu verwenden, die traditionell mit tierischen Produkten assoziiert werden.

Umsetzung und Übergangsfrist

Die Durchsetzung dieser Regeln ist für die nahe Zukunft geplant, mit einem geplanten Inkrafttreten des Dekrets in drei Monaten. Um den Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben, wurde eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt, in der Produkte, die eventuell die neuen Regeln nicht erfüllen, noch abverkauft werden dürfen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass diese Bestimmungen nicht für im Ausland hergestellte oder vertriebene Produkte gelten.

Konkretisierung der Vorschriften

Die französische Regierung legt fest, dass pflanzliche Produkte nicht mehr mit Fleisch verknüpften Bezeichnungen vermarktet werden dürfen. Dies umfasst nicht nur direkte Produktbezeichnungen, sondern auch Begriffe, die Assoziationen zu Metzgereien oder Wurstprodukten wecken könnten. Darüber hinaus wird für bestimmte Fleisch- und Wurstwaren festgelegt, dass die traditionellen Bezeichnungen nur beibehalten werden dürfen, solange der Gehalt an pflanzlichen Proteinen einen bestimmten Wert nicht überschreitet.

Europäische Dimension

Die französischen Vorschriften könnten weitreichende Auswirkungen auf den europäischen Markt haben. Obwohl bisher kein Widerspruch aus Brüssel verlautet wurde, ist die Angelegenheit noch nicht abschließend geklärt. Ein laufendes Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnte weitere Klarheit bringen. Der Staatsrat Frankreichs hat eine Vorabentscheidung des EuGH angefordert, um zu klären, inwieweit ein Mitgliedstaat der EU die Verwendung traditionell tierischen Produkten vorbehaltener Bezeichnungen für Lebensmittel mit einem bestimmten Gehalt an pflanzlichen Proteinen regeln kann.

Kontroverse und rechtliche Herausforderungen

Die Initiative, vegane Produktbezeichnungen zu regulieren, hat bereits zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Ein früherer Versuch, die Verwendung des Begriffs ?vegane Wurst? zu verbieten, wurde vorübergehend ausgesetzt. Der Branchenverband Proteines végétales argumentiert, dass die französischen Vorgaben gegen EU-Recht verstoßen könnten. Die endgültige Entscheidung des EuGH bleibt abzuwarten und könnte prägende Auswirkungen auf die Regulierung von Lebensmittelbezeichnungen innerhalb der EU haben.

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