Anzeige
 

Schweinehalter: Förderung ab 4. Juni möglich

Ab dem 15. April 2024 öffnet die Bundesanstalt für und Ernährung (BLE) das Fenster für Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme, sich für die Teilnahme am neuen Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung anzuerkennen. Dieses Programm zielt darauf ab, Schweinehaltern finanzielle Unterstützung für die laufenden Mehrkosten zu bieten, die durch die Einhaltung höherer Standards für artgerechte Haltung entstehen. Ab dem 4. Juni 2024 können dann die Mitgliedsbetriebe Förderanträge für die laufenden Mehrkosten in den Haltungsstufen „Frischluftstall“, „Auslauf/“ und „Bio“ stellen.

Für die Anerkennung ist eine einmalige Einreichung unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen erforderlich. Diese Anerkennung gilt für alle drei Tiergruppen – , und . Organisationen, die bis zum 10. Mai 2024 ihren Antrag auf www.ble.de/umbau-tierhaltung elektronisch einreichen, werden bis zum 27. Mai 2024 über ihre Zulassung informiert. Anerkannte Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme werden anschließend auf der BLE-Webseite gelistet.

Zur Unterstützung und Vereinfachung des Anerkennungsprozesses veranstaltet die BLE am 9. April 2024 ein kostenloses Online-Seminar, in dem die Richtlinieninhalte und die Anforderungen detailliert erklärt werden. Hier erhalten Interessierte auch nützliche Informationen zur Vorbereitung ihrer Antragstellung. Die Anmeldung ist bis zum 8. April 2024 auf der genannten Website möglich.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat gestaffelte Fördersätze vorgesehen, die abhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere sind. Für kleinere Betriebe mit bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkeln und 1.500 Mastschweinen können bis zu 80% der Mehrkosten gefördert werden. Für größere Bestände bis zu 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine liegt die Förderquote bei 70%.