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Gefährliche Güllegase: Sicherheitshinweise für Landwirte

Der Umgang mit Gülle birgt zahlreiche Gefahren, insbesondere durch die entstehenden Güllegase. Bei Arbeiten wie dem Einsteigen ins Güllelager oder der Handhabung von Gülle ist besondere Vorsicht geboten.

Das Einsteigen in Güllelager ist extrem gefährlich und sollte nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen erfolgen. Dabei ist es essenziell, dass mindestens zwei Personen den Einsteigenden mit einem Rettungsgurt sichern. Gülle ist zwar ein wertvoller Wirtschaftsdünger, jedoch sind die Risiken bei der Handhabung nicht zu unterschätzen.

Jährlich ereignen sich in der Landwirtschaft etwa 33.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle, von denen rund 163 beim Umgang mit Gülle passieren. Tragischerweise enden durchschnittlich zwei dieser Unfälle tödlich, oft im Zusammenhang mit Güllegasen. Gefährliche Gase wie Schwefelwasserstoff, Ammoniak, Methan und Kohlendioxid entstehen kontinuierlich in der Gülle und können zu Vergiftungs-, Erstickungs- und Explosionsgefahren führen.

Um diese Risiken zu minimieren, ist es wichtig, beim Umgang mit Gülle, insbesondere bei der Gülleaufbereitung und -entnahme, Vorsicht walten zu lassen. Es sollten keine raucherzeugenden Tätigkeiten in der Nähe von Entnahmeöffnungen durchgeführt werden und ein sicherer Aufenthalt im Gebäude ist nur bei ausreichender Lüftung zulässig.

Beim Rühren oder Umspülen von Gülle in geschlossenen Gruben kann es zu erhöhten Gaskonzentrationen kommen, die besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern. Beim Befüllen des Gülletankwagens ist es ebenfalls wichtig, den Aufenthalt in den Ausströmbereichen der Schadgase zu vermeiden und Kontrollarbeiten von einem sicheren Standplatz aus durchzuführen.

Für den Fall, dass das Einsteigen in ein Güllelager unvermeidbar ist, sind umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um die Gefahr durch Schadgase zu minimieren. Dazu gehört eine wirksame Unterbrechung aller Zu- und Abgänge, die Sicherstellung eines ausreichenden Luftwechsels und die Verwendung von Atemschutzgeräten, wenn das Auftreten von Schadgasen nicht verhindert werden kann.

Im Falle eines Unfalls ist es entscheidend, sofort den Notruf zu wählen, für Frischluft zu sorgen und erst dann, gesichert durch mindestens zwei weitere Personen, einen Rettungsversuch zu unternehmen. Die regelmäßige Schulung aller im Betrieb tätigen Personen über die Gefahren beim Umgang mit Gülle und Schadgasen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit.

Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Gülle und den baulichen Voraussetzungen von Güllelagerstätten sind in der Broschüre „B25 Flüssigmist“ der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu finden.

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