Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Bedingungen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) angepasst, um auf wirtschaftliche Schwankungen und Inflation zu reagieren. Ab sofort wird die Prosperitätsgrenze für Einzelpersonen auf 210.000 € und für verheiratete Paare auf 250.000 € angehoben. Dies teilte das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mit.
Anpassungen bei den Fördergrenzen
Bisher lagen die Obergrenzen der förderfähigen Kosten je nach Vorhaben bei 1,5 bzw. 2,0 Millionen Euro. Zukünftig gilt eine einheitliche Obergrenze von 2 Millionen Euro für alle Vorhaben. Im Bereich der Diversifizierung richtet sich die Förderhöchstgrenze nun nach der De-minimis-Verordnung, die im Drei-Jahres-Zeitraum maximal 300.000 Euro an Beihilfen erlaubt. Die vorherige Grenze von 200.000 Euro je Projekt entfällt somit.
Wiederaufnahme der Schweinestall-Förderung
Ab dem 1. September 2026 wird die Förderung besonders tiergerechter Schweineställe wieder fortgesetzt, nachdem das Bundesprogramm ‚Umbau der Tierhaltung‘ endet. Anträge hierfür können ab Juli 2026 eingereicht werden. Das Landwirtschaftsministerium betont, dass dies den Betrieben Planungssicherheit geben soll, indem es Unterstützung für den Bau tiergerechter Ställe bietet.
Zudem wurden die baulichen Anforderungen für Stallbauprojekte im Hinblick auf das Tierwohl überarbeitet und vereinheitlicht. Dadurch entfallen die bisherigen Basisanforderungen zugunsten einer einzigen Kategorie von Anforderungen.
Förderung für Rinderhalter und Umweltmaßnahmen
Agrarbetriebe, die in emissionsmindernde Stallbauten investieren möchten, profitieren ebenfalls von den neuen Regelungen. So gelten bei Modernisierungsmaßnahmen in Milchviehställen Ausnahmeregelungen, wenn beispielsweise ein Laufhof aus Emissionsgründen nicht möglich ist.
Darüber hinaus bleiben Investitionen in Technik zur Verbesserung der Arbeitsabläufe in bestehenden Ställen förderfähig, insbesondere Melkroboter sind hier von Interesse.
Um kostengünstigere Stallbauten zu ermöglichen, dürfen Landwirte bei Milchviehställen mit Melkrobotern das Verhältnis zwischen Tieren und Fressplätzen auf bis zu 1,5:1 erweitern, ohne das Tierwohl zu beeinträchtigen.
Pflanzenbau und Witterungsrisiken
Im Ackerbau wurde der Fördersatz für Investitionen zur Vorsorge gegen Witterungsrisiken wie Hagel oder Trockenheit von 20 % auf 30 % erhöht. Dies umfasst Maßnahmen wie Frostschutzberegnung oder Bewässerungssysteme.
Sonderkulturbetriebe sollen durch erweiterte Fördermöglichkeiten unterstützt werden, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Hierzu wurde eine neue Kategorie an förderfähigen Geräten eingeführt, die speziell auf Wein-, Obst- und Hopfenanbau abgestimmt ist.
- Diversifizierung: Grenzen nun durch De-minimis-Verordnung bestimmt
- Tierschutz: Einheitliche Anforderungen im Stallbau
- Pflanzenbau: Erhöhung des Fördersatzes gegen Witterungsrisiken
