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Zunehmende Bürokratie belastet die Landwirtschaft

Trotz der Bemühungen um Bürokratieabbau in der deutschen Landwirtschaft sind die administrativen Belastungen und Kosten weiterhin gestiegen. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es keine genauen Informationen darüber, wie viele Verwaltungsmitarbeiter aktuell in den Behörden für die Bearbeitung landwirtschaftlicher Anträge und Durchführung von Kontrollen zuständig sind. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Bürokratiekosten in der Landwirtschaft verdoppelt, trotz verschiedener Gesetze zur angeblichen Entlastung.

Die zunehmenden Kosten und der Verwaltungsaufwand sind auch für die Behörden spürbar. Seit dem Jahr 2021 mussten bis zu 10.000 neue Mitarbeiter für die Verwaltung eingestellt werden, um die wachsenden Anforderungen zu bewältigen, so berichtet die Fraktion Die Linke im Bundestag. Sie erfragte auch, wie viele Stellen durch die zusätzliche Bürokratie im Agrarsektor insgesamt geschaffen wurden. Die Antwort der Bundesregierung darauf war, dass im Bundestag selbst keine neuen Stellen hinzugekommen sind, während andere relevante Informationen über das Agrarministerium und weitere Behörden aus den öffentlich zugänglichen Haushaltsplänen ersichtlich sind.

Die Regierung sammelt keine Daten zur durchschnittlichen Dauer der Bearbeitungszeiten von Verwaltungsvorgängen, von der Einreichung bis zur Berichtslegung. Diese Lücke in der Datenerfassung erschwert ein genaues Verständnis der administrativen Lasten.

Hinsichtlich der Entwicklung der administrativen Kosten für Agrarförderungen seit 2017 und deren Verhältnis zu den Gesamtfördermitteln bleibt die Situation komplex. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es viele direkte Förderprogramme von EU, Bund und Ländern gibt, die teilweise miteinander verzahnt sind. Indirekte Maßnahmen, wie Steuervergünstigungen, erschweren eine klare Kostenerfassung und verteuern sie.

Eine kritische Frage betrifft die Anzahl der seit 2017 abgeschafften oder vereinfachten Melde- und Dokumentationspflichten. Hierzu teilt die Bundesregierung mit, dass zwischen 2017 und 2024 insgesamt 174 bundesrechtliche Vorgaben für die Land- und Forstwirtschaft eingeführt wurden, von denen 17 abgeschafft und 25 vereinfacht wurden. Dies zeigt, dass der Prozess des Bürokratieabbaus nur langsam vorankommt und weiterhin eine erhebliche Herausforderung für die Landwirtschaft darstellt.

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