Die polnische Ratspräsidentschaft hat einen neuen Kompromissvorschlag zu den neuen Züchtungstechniken (NZT) eingereicht, um eine einheitliche Position der EU-Mitgliedstaaten zu diesen Verfahren zu erreichen. Im Zentrum des Vorschlags stehen Regelungen zur Patentierbarkeit solcher Techniken. Das Ziel ist es, eine qualifizierte Mehrheit unter den Mitgliedstaaten zu erlangen, ohne dabei bestehende Patentgesetze zu ändern.
Der Vorschlag erlaubt es den Mitgliedstaaten, die Vermarktung von Saatgut und Vermehrungsmaterial, das mittels neuer Techniken erzeugt wurde und unter Patentschutz steht, zu regulieren. Einschränkungen für die Produkte selbst sind allerdings nicht vorgesehen. Diese Herangehensweise soll Bedenken einiger skeptischer Mitgliedstaaten ausräumen und wird beim nächsten Treffen der zuständigen Arbeitsgruppe am 20. Januar diskutiert.
Dieser Ansatz bleibt jedoch hinter den Forderungen der belgischen Ratspräsidentschaft zurück, die im Mai des vergangenen Jahres vorgeschlagen hatte, regulatorische Erleichterungen an einen Verzicht auf Patentschutz zu knüpfen. Derzeit stockt der Fortschritt im EU-Gesetzgebungsverfahren, da der Rat aufgrund ungelöster Fragen, wie der Verbraucherfreiheit und der Koexistenz mit ökologischem Landbau, keine Einigkeit erzielt.
Kritische Stimmen zu den Plänen der polnischen Ratspräsidentschaft kommen unter anderem von Umweltschützern und landwirtschaftlichen Verbänden. Testbiotech weist auf rechtliche und politische Schwierigkeiten hin, während der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) eine umfassende Kennzeichnung und Risikoprüfung aller neuen gentechnischen Verfahren fordert. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und weitere Organisationen lehnen die neuen Verfahren generell ab und fordern strikte Regulierungen. Sie betonen die Wichtigkeit von einheitlichen Regelungen und der Anwendung des Verursacherprinzips bei Kontaminationen und Schäden.
BÖLW und BUND kritisieren den polnischen Vorschlag ebenfalls und bezeichnen ihn als unzureichend. Es wird bezweifelt, dass der Vorschlag rechtssicher umsetzbar ist. Die Bundesregierung wird aufgerufen, diesen Vorschlag im Rat abzulehnen, da die bestehenden Gentechnikregeln für alle Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren behandelt wurden, gelten sollten.