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Modernisierung der Genossenschaften: Entwurf für neue Gesetzesreform

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften in Deutschland sollen modernisiert werden. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat hierzu den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ vorgelegt. Diese Maßnahme ist Teil der Pläne der Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die gesetzlichen Regelungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften zu verbessern und die Stellung von Genossenschaften zu stärken.

Der am 3. Juli 2024 veröffentlichte Entwurf konzentriert sich auf drei Hauptziele: die Förderung der Digitalisierung von Genossenschaften, die Steigerung ihrer Attraktivität und die Verhinderung unseriöser Genossenschaften. Um die Digitalisierung zu unterstützen, soll die Gründung einer künftig vollständig digital möglich sein. Zudem sollen die bisherigen Anforderungen an die Schriftform zugunsten der einfacheren Textform abgeschafft werden. Digitale Sitzungen, Online-Beschlussfassungen und die digitale Informationsversorgung der Mitglieder sind ebenfalls vorgesehen, um den digitalen Wandel in den Genossenschaften zu erleichtern.

Die Attraktivität der Genossenschaften als Rechtsform soll ebenfalls gesteigert werden. Das BMJ plant, die Gründung von Genossenschaften attraktiver zu gestalten, indem es den Bedürfnissen der Praxis besser entspricht. Dazu gehören gesetzliche Anpassungen, wie beispielsweise die Regelung zur Behandlung von investierenden Mitgliedern und die Möglichkeit, die Vorstandstätigkeit in bestimmten Fällen ruhen zu lassen.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Entwurfs ist die Bekämpfung von Missbrauch der genossenschaftlichen Rechtsform. Geplant sind Maßnahmen zur Verhinderung unseriöser Genossenschaften. Hierzu sollen die Rechte und Pflichten der Prüfungsverbände erweitert und die staatliche Aufsicht über diese Verbände gestärkt werden. Zudem sollen klare Verbesserungen bei der Überwachung der Einhaltung des Förderzwecks eingeführt werden.

Genossenschaften haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinschaftliche Geschäftsaktivitäten zu fördern. Besonders in der spielen eingetragene Genossenschaften (eG) eine wichtige Rolle, insbesondere für vor- und nachgelagerte Bereiche. Im vergangenen Jahr gab es in der Landwirtschaft insgesamt 1.120 eingetragene Genossenschaften.

Zusammengefasst verfolgt der Referentenentwurf das Ziel, Genossenschaften durch eine verstärkte Digitalisierung zu modernisieren, ihre Attraktivität als Unternehmensform zu erhöhen und den Missbrauch der Rechtsform zu verhindern. Diese Maßnahmen sollen die Genossenschaften fit für die Zukunft machen und ihre Bedeutung in der deutschen Wirtschaft weiter stärken.

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